Wesel/Hamminkeln/Schermbeck/Hünxe. Die winzigen Häuser werden in der Region zwar angeboten, aber unter welchen Voraussetzungen darf man sie aufstellen? Das sagen hiesige Kommunen.

Angesichts hoher Baupreise und knapper Grundstücke erscheinen sie als optimale Lösung für Häuslebauer: So genannte Tiny Houses, also kleine Häuser für platzsparendes Wohnen. Die Hamminkelner Firma Module Houses etwa bietet sie in einer Größe zwischen 15 und 70 Quadratmetern mit komfortabler Ausstattung an. Doch wo haben die Kommunen überhaupt Platz für solche Mini-Häuschen? Und dürfen die Besitzer sie einfach in jedem Wohngebiet aufstellen? So einfach ist das leider nicht, ergab eine Umfrage in den hiesigen Kommunen, für die das Thema auch noch recht neu ist.

So erklärt Manfred Boshuven, Leiter des Hamminkelner Planungsamtes, was in seiner und in den anderen Kommunen Vorschrift ist: „Das Baurecht muss passen.“ Selbst wenn man ein eigenes Grundstück für das Tiny House besitzt, müssen die Bebauungsvorschriften die Installation dieser Kleinstwohnung hergeben. „In Hamminkeln gibt es keinen exklusiven Standort für solche Häuser. Bei den aktuellen Bebauungsplänen ist die Parzellenstruktur auch nicht darauf ausgerichtet.“ Vereinzelte Nachfrage habe es bei der Stadt schon gegeben, aber insgesamt ist das Interesse in Hamminkeln eher gering, resümiert Boshuven.

Tiny Houses: Erste Anfragen geb es in Wesel

Ähnlich sieht es Stadtplaner Martin Prior für die Stadt Wesel. Einmal habe jemand ein solches Häuschen an den Auesee setzen wollen, ein anderes Mal in den Diersfordter Wald. Eine hübsche Idee, die sich natürlich nicht verwirklichen ließ. Ein Investor wollte sogar einmal eine kleine Siedlung errichten – hatte aber auch in diesem Fall ein Grundstück im Außenbereich ins Auge gefasst, das grundsätzlich nicht bebaut werden durfte.

Blick in ein Tiny House der Hamminkelner Firma Module Houses: Klein, aber gemütlich und durchdacht.
Blick in ein Tiny House der Hamminkelner Firma Module Houses: Klein, aber gemütlich und durchdacht. © FUNKE Foto Services | Erwin Pottgiesser

Prinzipiell sei der Bau eines Mini-Häuschens in einem geplanten Wohngebiet wie dem Hessenweg zwar nicht verboten, da nur die Höchstwerte der Versiegelung und Gebäudegröße vorgeschrieben sind, „aber städtebaulich wäre das natürlich Blödsinn.“ Grundstücke für ein Einfamilienhaus werden mit 300 bis 400 Quadratmetern verkauft, sie wären also viel zu groß. In einer Wochenendhaussiedlung oder auf einem Campingplatz mit Mobilheimen hält Prior dagegen der Bau von Tiny Houses denkbar. Dennoch sind sie in Wesel derzeit kein Thema: „Wir sehen den Bedarf auch nicht, ein spezielles Gebiet auszuweisen,“ so Prior, „der Trend geht eher in Richtung Mehrfamilienhäuser.“ Schließlich sei der Wohnraum in der Stadt knapp.

Gerd Abelt von der Gemeinde Schermbeck sieht in seiner Kommune ebenfalls kaum Nachfrage, daher hat man in Schermbeck auch noch keine Erfahrungen mit dem kleinen Häusern gesammelt. Auch Abelt verweist auf die Bestimmungen der jeweils gültigen Bebauungspläne und empfiehlt möglichen Interessenten: „Man sollte auf jeden Fall vorher mit der Kommune sprechen. Auch für diese Häuser gelten Regeln.“