Schermbeck. Der 24-Jährige hatte einer Labradorhündin erhebliche und langanhaltende Schmerzen zugefügt – nach seinen Angaben vor Gericht jedoch aus Versehen.
Vor dem Weseler Amtsgericht ist am Freitag ein 24-jähriger Handwerker aus Schermbeck wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden, weil er einem Hund erhebliche Schmerzen zugefügt hatte. Der nicht vorbestrafte Täter, der sich teilweise geständig zeigte, muss nun 4500 Euro Geldstrafe zahlen – die Staatsanwaltschaft hatte sogar 9000 Euro gefordert.
Tattag war der Nachmittag des 16. Mai 2021. Der Angeklagte saß damals auf der Coach in der gemeinsamen Wohnung mit seiner damaligen Freundin. Neben ihm lag eine siebenjährige Labradorhündin, die mit dem Handwerker bestens vertraut war, weil sie schon jahrelang zusammenlebten.
Angeklagter bestreitet Gewaltanwendung
Was dann geschah, ist eigentlich nicht in Worte zu fassen: Wie der Beschuldigte schilderte, sei die Hündin zu jener Zeit läufig gewesen und habe mit „Rammelbewegungen“ reagiert, als er das Tier gestreichelt habe. Daraufhin sei ihm spontan die Idee gekommen, das Tier mit einem Vibrator, der auf dem Tisch vor ihm gelegen habe, zu befriedigen. Doch dann sei der Hund plötzlich aufgesprungen und habe sich auf den Boden hingesetzt, dabei müsse der Vibrator komplett in den Körper gelangt sein. Das halte sie so für nicht möglich, erklärte eine Tierärztin als Zeugin. Sie vermutete, der Vibrator sei mit erheblicher Gewalt eingeführt worden.
Der Schermbecker sagte, er sei in Panik verfallen und habe noch alles probiert, den Gegenstand (laut Anklageschrift war er 13 Zentimeter lang) zu entfernen. Als das nicht gelang, rief er seine damalige Partnerin an – sie ist die Halterin der Hundes und zertifizierte Hundetrainerin, war aber zum Tatzeitpunkt bei Nachbarn. Gleichzeitig bereitete er schon den Transport in eine Tierklinik in Duisburg vor, wohin er und seine damaligen Freundin mit der Hündin fuhren.
Operation in der Tierklinik
Dem offenbar unter erheblichen Stress stehenden und Schmerzen leidendem Tier wurde unter Narkose der Vibrator wieder aus dem Körper entfernt, mehrere Verletzungen dokumentierte die Tierärztin. Zurück zu dem Paar aus Schermbeck durfte das Tier aber zunächst auf Anordnungs des Veterinäramtes nicht, es wurde nach drei Tagen in der Tierklinik zunächst in ein Tierheim gebracht. Erst später konnte die Hündin zu der Halterin zurück, die sich mittlerweile von dem Angeklagten getrennt hatte. Wochen später trafen der jetzt Verurteilte und Hund zufällig aufeinander, der Hund habe dabei den Handwerker außergewöhnlich freudig begrüßt, berichtete die Halterin vor Gericht. Sie habe ihrem damaligen Freund solch eine Tat nicht zugetraut und könne sich auch heute noch nicht vorstellen, dass er dem Hund Schmerzen zufügen wollte.
Der Verteidiger des 24-Jährigen plädierte auf Freispruch, da sein Mandant das Tier nie und nimmer habe verletzen wollen. „Jedem Menschen muss klar sein, dass man sowas mit einem Hund nicht machen darf“, sagte der Staatsanwalt. „Sie haben ohne vernünftigen Grund dem Tier erhebliche Leiden zugeführt“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. Er gehe jedoch davon aus, dass es sich bei der Tat um einen „einmaligen Ausrutscher“ handelte und wertete das Verhalten des Angeklagten nach dem Geschehen, seine Reue und dass er nicht vorbestraft war, als strafmildernd.