Kreis Wesel. In der kommenden Woche tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Der Kreis Wesel hat die Arbeitgeber bereits schriftlich informiert.
Viel wurde auch zuletzt noch über sie diskutiert, in der kommenden Woche wird sie nun in Kraft treten: die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis 15. März müssen Beschäftigte etwa aus Krankenhaus, Arztpraxis, Rettungsdienst und Pflegeheim auch im Kreis Wesel nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus immunisiert sind, entweder mit einer vollständigen Impfung oder einem Genesenennachweis (nicht älter als 90 Tage). Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss bei seinem Arbeitgeber auch dafür einen Nachweis erbringen.
Der Arbeitgeber leitet es an das Gesundheitsamt weiter, wenn ein Nachweis fehlt oder es Zweifel an der Echtheit gibt. Eine weitere Aufgabe kommt damit auf die ohnehin schon durch die Pandemie stark belastete Behörde im Kreis zu. Ausschlaggebend ist der Arbeitsort der Beschäftigten, wie die Pressestelle des Kreises auf Nachfrage erklärt.
Konsequenzen können Betretungs- oder Beschäftigungsverbot sein
Wichtige Vorbereitungen sind beim Gesundheitsamt bereits gelaufen: Relevante Einrichtungen und Unternehmen seien schriftlich informiert worden. Außerdem hat der Kreis ein Meldeportal entwickelt, das zum Stichtag 15. März auf der Homepage freigeschaltet wird.
Wie geht es dann weiter? „In einem ersten Schritt sollen die Arbeitgeber Personen ohne ausreichenden Impfschutz in der Zeit bis möglichst 30. März an die Gesundheitsämter melden“, heißt es dazu aus der Pressestelle. Danach werde bis spätestens 15. Juni geprüft. Mögliche Konsequenzen können etwa ein Betretungs- oder ein Beschäftigungsverbot bedeuten. Der Kreis betont hier: Es liege immer eine Einzelfallentscheidung zugrunde.
Wie viele Menschen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Kreis Wesel betroffen sind, ist nicht bekannt. Das NRW-Gesundheitsministerium ging Mitte Februar davon aus, dass es landesweit 800.000 bis zu einer Million Beschäftigte sind. Schätzungen zufolge sollten davon 50.000 bis 100.000 noch nicht vollständig geimpft sein. Grundsätzlich scheint die Impfquote in dieser Personengruppe im Kreis Wesel wie auch in ganz NRW aber recht hoch zu sein. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor, sie bezieht sich dabei auf Meldungen zum Stand 14. Februar.
Impfquote scheint im Kreis Wesel recht hoch zu sein
Im Bereich der ambulanten Pflege waren demnach rund 94,6 Prozent im Kreis vollständig immunisiert, in der stationären Pflege waren es etwa 94,1 Prozent und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe 96,5 Prozent. Damit steht der Kreis recht gut da - zum Vergleich: In der ambulanten Pflege hat der Kreis Lippe mit rund 81,4 die niedrigste Quote, in der stationären Pflege ist der Kreis Gütersloh Schlusslicht mit rund 87 Prozent. Bei den Einrichtungen der Eingliederungshilfe war es die Stadt Remscheid mit 77,6 Prozent. Dabei muss beachtet werden, dass laut Landesregierung seit diesem Januar 76 Prozent der ambulanten Pflegedienste, 92 Prozent der stationären Einrichtungen und 91 Prozent der Eingliederungshilfe eine Meldung abgegeben haben.
Genaue Zahlen für das Personal aus Krankenhäusern und Arztpraxen im Kreis gibt es an dieser Stelle nicht. Dr. Franz Joachim Weyers, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Kreis Wesel, kann allerdings eine Einschätzung für die Arztpraxen abgeben: Die Impfquote sei nach seinem Kenntnisstand enorm hoch, sagt er auf Nachfrage. Demnach seien auch keine Einschränkungen für Patientinnen und Patienten durch mögliche Konsequenzen zu erwarten. Das Risiko von Personalausfällen durch Infektionen sei viel höher als durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Info: Kreis Wesel informiert auf seiner Homepage
- Wer fällt unter die Impfpflicht? Welche Tätigkeiten und Beschäftigungsarten zählen dazu? Was sind die Fristen? Der Kreis Wesel informiert auf seiner Internetseite zu den wichtigsten Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht.