Kreis Wesel/Münster. Im Streit um den Kiesabbau am Niederrhein ist an diesem Dienstag ein Urteil gefallen: Das OVG in Münster hat den Antragsstellern Recht gegeben.
Im Streit um den Kiesabbau am Niederrhein haben die Kreise Wesel und Viersen sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf ganzer Linie gegen das Land NRW gewonnen. Der Elfte Senat gab den Normenkontrollanträgen statt und erklärte die Planaussagen, durch die im Landesentwicklungsplan unter anderem die Versorgungszeiträume für Kies und Sand auf 25 Jahre verlängert wurden, für unwirksam.
Unter anderem warf das Gericht dem Land vor, die Verlängerung der Versorgungszeiträume nicht ausreichend gegen gegenläufige Belange, wie zum Beispiel Umweltfolgen oder Flächenfraß abgewogen zu haben. „Ob überhaupt eine Verlängerung auf 25 Jahre erforderlich ist“, sei gar nicht genau ermittelt worden, sagte der Vorsitzende Richter, Dr. Benno Willms, in seiner Urteilsbegründung. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Landrat Ingo Brohl: „Rechtliche Argumente waren auf unserer Seite“
Damit hat das Urteil Auswirkungen auf den gesamten Abbau oberflächennaher Bodenschätze in Nordrhein-Westfalen und auch auf den Regionalplanentwurf des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Der sah im Zuge des längeren Versorgungszeitraums eine massive Ausweitung der Kiesabbaufläche am Niederrhein und vornehmlich im Kreis Wesel vor. Insgesamt geht es um mehr als 1000 Hektar zusätzlich.
Der Kreis Weseler Landrat Ingo Brohl setzt nun auf ein deutliches Zeichen der RVR-Verbandsversammlung, das Thema Kies- und Sandabbau vom Regionalplan abzutrennen und gänzlich neu zu denken. Ein solches Kies-Moratorium hatte Brohl im vergangenen Jahr erfolglos vom NRW-Wirtschaftsministerium zumindest bis zum Urteil vom OVG Münster gefordert. Am Dienstag nun kam das Urteil. Und das zeige, „dass die rechtlichen Argumente auf unsere Seite waren“, so Brohl. Nun seien das Land und der RVR an der Reihe.
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