Kreis Wesel. Wie lange muss die Zweitimpfung her sein, bevor man sich die Boosterimpfung abholen kann? Dazu gibt es im Kreis Wesel unterschiedliche Angaben.
Welcher Zeitabstand muss nach einer Zweitimpfung vergangen sein, um für die Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus in Frage zu bekommen? Unterschiedliche Auslegungen haben bei diesem Thema in den vergangenen Tagen für Irritationen gesorgt. Vor allem bei den mobilen Impfaktionen, die es unter anderem in Wesel und Hamminkeln am Wochenende gab, hatte es darüber immer wieder Diskussionen unter den Impfwilligen gegeben.
Das Problem: Einheitlich geregelt wird die Sache nur in der Theorie. Wie der Kreis Wesel erklärt, gibt es zwar einen Erlass des Landes, nach dem in der Regel fürs Boostern ein Zeitabstand von sechs Monaten zur Zweitimpfung vorgesehen ist – so empfiehlt es auch die Ständige Impfkommission. Nur: In der Realität gibt es von dieser Empfehlung ständig Abweichungen.
Während Hausärzte sich nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung in der Regel an den sechs Monaten orientieren oder im Einzelfall entscheiden, nimmt etwa die Stadt Duisburg an ihren Impfstellen bereits nach fünf Monaten die Auffrischungsimpfung vor, wenn genügend Impfstoff vorhanden ist. Der Kreis Wesel hatte sich zunächst genau an die Vorgaben des Landes gehalten, vor einigen Tagen aber entschieden, den Abstand auf fünfeinhalb Monaten zu verkürzen. Das gilt allerdings nur für die Impfungen an den stationären Impfstellen in Wesel, Kamp-Lintfort und Dinslaken sowie bei den mobilen Impfangeboten, die direkt vom Kreis organisiert werden.
Auffrischungsimpfungen im Kreis Wesel: Hoher Druck bei Impfstellen
Bei den Impfaktionen der AOK, die in der Vorweihnachtszeit an mehreren Orten im Kreisgebiet geplant sind, gilt hingegen weiterhin die Sechs-Monate-Regel. Denn die Krankenkasse unterstützt den Kreis zwar bei der Impfkampagne, macht das aber in Eigenregie und nicht im Auftrag der Verwaltung. An den Impfmobilen weisen Aufsteller auf die Zeitvorgabe hin, trotzdem waren bei den bisherigen Aktionen nicht wenige Leute, deren Zweitimpfung noch keine sechs Monate her war – sie wurden konsequent weggeschickt, was wiederum für reichlich Frust bei einigen sorgte.
„Wenn sich alle Stellen an die Verordnung halten würden, gäbe es diese Unklarheiten nicht“, sagt Kreissprecherin Anja Schulte. Dass der Kreis selbst bei der Landesregierung nachgefragt hat, ob eine Abweichung von der Verordnung möglich ist und das nun umsetzt, hat vor allem praktische Gründe. „Die Mitarbeitenden an den Impfstellen werden teilweise stark unter Druck gesetzt, es entstehen lange Diskussionen“, so Schulte. „Mit der flexibleren Regelung wollen wir die Impfteams vor Ort etwas entlasten.“
Allerdings bleibt die Verwaltung dabei, die fünfeinhalb Monate nur mündlich zu kommunizieren – in den Ankündigungen zu Impfaktionen auf der Internetseite des Kreises ist weiterhin von sechs Monaten Zeitabstand die Rede.