Kreis Wesel. Die sogenannte Test-Option wird im Kreis Wesel verlängert. Unter anderem Shopping bleibt mit einem negativen Corona-Test möglich. Der Überblick.

Die Corona-Regeln im Kreis Wesel bleiben unverändert. Wie die Kreisverwaltung am Freitagnachmittag mitteilte, wird die sogenannte Test-Option im Kreisgebiet beibehalten. Damit bleibt zwar die Notbremse mit verschärften Corona-Regelungen in Kraft, gegen Vorlage eines negativen Schnelltests ist aber weiterhin zum Beispiel auch das Einkaufen abseits von Lebensmittelgeschäften möglich.

Der Kreis Wesel verlängerte die entsprechende Allgemeinverfügung, in der die Test-Option geregelt wird, zunächst bis zum 26. April. Gegen Vorlage eines negativen Corona-Tests ist es also unter anderem weiter möglich, mit einem Termin in Geschäften einzukaufen oder ein Museum zu besuchen. Eine aktuelle Liste mit Anlaufstellen für die Tests hat die Verwaltung hier veröffentlicht.

Wie lange die Test-Option im Kreis Wesel noch gilt, dürfte auch von den Entscheidungen der Bundespolitik abhängig sein. Derzeit wird über die Einführung einer bundesweiten Notbremse mit einheitlichen Regelungen diskutiert, mit der die Corona-Regeln wieder deutlich verschärft werden könnten - auch Ausgangssperren wären dann möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Am Freitag lag der Wert im Kreis Wesel bei 126,5.

Corona im Kreis Wesel: Diese Regeln gelten mit "Test-Option":

  • Einzelhandel: Auch Geschäfte, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, dürften geöffnet bleiben - allerdings weiterhin nur mit Terminshopping und einer Kundenbeschränkung. Zutritt nur mit negativem Schnell- oder Selbsttests (nach § 4 Abs. 4 der CoronaSchVO). Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Körpernahe Diensleitungen: Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist ebenfalls ein Test nötig. Bei Friseuren gibt es eine Ausnahme, für Kunden ist kein Test verpflichtend.
  • Zoos und Tierparks: Auch hier ist der Zugang mit Tests und Termin weiterhin möglich. Für den Außenbereich gilt keine keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.
  • Bibliotheken: Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig. Testpflicht.
  • Museen, Ausstellungen, Schlösser etc: Auch hier gilt eine Terminbuchung und eine Testpflicht. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen.
  • Kontaktbeschränkung: Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.