Kreis Wesel. Die Landesregierung hat Corona-Lockerungen verkündet. Weil die Inzidenz im Kreis Wesel unter 100 liegt, könnte bald die Außengastronomie öffnen.
Hält der Trend bei den Corona-Neuinfektionen an, dürfen sich die Menschen im Kreis Wesel auf Lockerungen bei den Corona-Regeln freuen. Denn die Sieben-Tage-Inzidenz befindet sich seit Tagen im Sinkflug und bleibt stabil unter 100. Am Donnerstag liegt sie bei 76,3 – und damit den fünften Tag (inklusive Sonntag) in Folge unter dem Schwellenwert.
Bleibt die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter dieser Grenze, kann laut Coronaschutz-Verordnung am übernächsten Tag die Bundesnotbremse außer Kraft treten. Wegen des Feiertags am Donnerstag, wäre das im Kreis Wesel wohl am Sonntag, 16. Mai, der Fall. Was sich dadurch ändern würde, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Ab dem 16. Mai könnten neben der Aufhebung der Ausgangssperre weitere Lockerungen in Kraft treten. Dazu zählt, dass Treffen im öffentliche Raum mit Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer Person eines anderen Haushalts oder insgesamt bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich sind.
Am Mittwoch kündigte die Landesregierung zudem an, dass ab einer stabilen Inzidenz unter 100 auch die Außengastronomie wieder öffnen darf. Die Biergärten im Kreis Wesel könnten also am Sonntag in die Saison starten. Auch Hotels und Campingplätze dürften wieder öffnen.
Voraussetzungen seien eine verminderte Gästezahl und ein negativer Corona-Test der Besucher, kündigte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf an. Wichtig: Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
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Außerdem gilt in Geschäften des täglichen Bedarfs, dass mehr Personen in die Läden dürfen: Statt wie bisher ein Kunde pro 20 Quadratmeter darf ein Kunde pro zehn Quadratmeter einkaufen. Bei Flächen über 800 Quadratmeter zählt ein Kunde pro 20 Quadratmeter (bisher gilt die doppelte Fläche). In den anderen Einzelhandelsgeschäften (zum Beispiel Modeläden) fällt die Pflicht weg, einen Termin buchen zu müssen – dafür gilt weiterhin eine Test- bzw. Nachweispflicht.
Kinos und Theater im Kreis Wesel bleiben geschlossen
Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach Terminbuchung und mit einem negativen Test wieder gestattet, das gleiche gilt für Zoos und botanische Gärten. Auch Konzerte und freiem Himmel mit maximal 500 Gästen wären zulässig. Private Veranstaltungen sind weiterhin nicht erlaubt.
Kinos, Konzertsäle oder Theater bleiben noch geschlossen, ebenso Fitnessstudios und Spielhallen. In Wettbüros ist die Annahme von Spielscheinen zulässig. Kontaktfreier Sport im Freien ist für Gruppen bis 20 Personen erlaubt. Kontaktsport ist für Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen von maximal 20 Personen zulässig oder nach den Regeln der allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
Freizeiteinrichtungen wie Minigolf-Plätze oder Hochseil-Gärten würden geöffnet werden, Freibäder nur zur „Sportausübung“, die Liegewiesen sollen erstmal dicht bleiben.
Corona-Lockerungen: So beurteilt das Gesundheitsministerium die Lage
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) geht nach fünf Werktagen davon aus, dass die Zahlen „signifikant und nachhaltig“ unter 100 bleiben und macht Lockerungen möglich. Nach der Feststellung durch das MAGS fallen in der Folge die Einschränkungen der Bundesnotbremse weg, dazu gehört etwa die Ausgangssperre. Aber: Es gilt dann die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Grundlage für mögliche Änderungen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Und wie geht es in den Schulen weiter? Der Schulbetrieb findet grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt, teilt das Schulministerium mit. Die Landesregierung werde das Infektionsgeschehen beobachten und alle weiteren Entscheidungen vor dem Hintergrund der Infektionslage treffen. Grundsätzlich soll es ab einer Inzidenz unter 50 weitere Lockerungen geben.