Oberhausen. Wie Zwillinge stehen die beiden wuchtigen Wohnkomplexe direkt nebeneinander und liegen nahe zur Innenstadt. Die Hinterhöfe sind spezielle Fälle.
Die zwei Wohngebäude, die bald im Stundentakt vor dem Amtsgericht Oberhausen unter den Hammer kommen, haben schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel. Gebaut wurden sie noch zu Kaisers Zeiten. Wir schreiben das Jahr 1906, als die Häuser an der Duisburger Straße entstanden.
Grundrisse der Wohnungen in den Oberhausener Gebäuden sind nur bedingt zeitgemäß
Vom Äußeren her ähneln sie ein wenig Zwillingen. Die beiden grauen Betonriesen haben jeweils vier Geschosse und in beiden sind fünf Wohnungen eingerichtet. Die oberste befindet sich im ausgebauten Satteldach. Die Wohnungen erstrecken sich nach Angaben des Gutachters jeweils über die ganze Etage. Jede verfügt über Küche, Diele, Bad.
Dazu kommen - und da gibt es dann doch Unterschiede - ein bis drei Wohnräume. In alle Zimmer, mit Ausnahme des Bades, fällt Sonnenlicht. Der Bauexperte weist in seinem Bericht sehr deutlich darauf hin, dass die Grundrisse nur bedingt noch zeitgemäß sind, weil es immer wieder Räume gibt, die nur über andere zu erreichen sind.
Oberhausener Wohnungen sind in Teilen modernisiert
Die Wohnungen sind nur in Teilen modernisiert, es besteht daher noch Bedarf an Instandsetzung. Die Kunststofffenster der beiden Häuser haben Isolierverglasung. Die Bäder sind in der Regel 1,4 Meter hoch gefliest, dafür haben die Duschen Raumhöhe. Die Sanitärausstattung hat einen mittleren Standard laut Gutachter und die Anzahl der Steckdosen sei in den Wohnungen durchaus ausreichend. Eine Zentralheizung, angeschlossen an das Fernwärmenetz, sorgt für die gewünschte Wärme in den Räumen.
Wer allerdings hofft, dass aufgrund des Alters beispielsweise auch offene Kamine vorhanden sind oder etwa hochwertige Einbauschränke, der wird enttäuscht. Denn die sind in keinem der Häuser zu finden. Die Treppen wiederum sind, wie es zur damaligen Bauzeit üblich war, aus Holz gefertigt und farbig lackiert.
Oberhausener Gebäude im Hinterhof diente früher als Lager
Hinter jedem der Häuser liegt jeweils noch ein Hintergebäude. In dem einen Fall handelt es sich um ein ehemaliges Lager, entstanden 1930. Doch diese Art der Nutzung ist längst Geschichte. 2017/19 ließ der Eigentümer es kernsanieren. Der Umbau der zwei Stockwerke zu einem Einfamilienhaus dauern laut Gutachten noch an. Das Erdgeschoss besteht aus einem großzügigen Ess-, Küchen- und Wohnbereich sowie einem Wintergarten.
Zum Obergeschoss gehören drei Räume plus Bad und der Zugang zur Dachterrasse. Im Dachgeschoss befindet sich das Schlafzimmer. Allerdings ist das Wohnen nach aktuellem Baurecht hier ausgeschlossen. Zulässig ist allerdings eine Nutzung für Lagerzwecke, gegebenenfalls in Kombination mit einem Büro, so der Gutachter.
Oberhausener Taxizentrale nutzte die Räume einst als Clubheim
In dem anderen Fall diente das Haus früher einmal einer Taxizentrale als Clubheim. Inzwischen verfügt das Gebäude über einen Wohn- und Schlafbereich sowie ein Bad mit Ankleideraum, besitzt aber keinen Keller. Der Gutachter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Räume „natürlich belichtet und belüftet“ sind. Aber auch hier ist kein Wohnen mehr gestattet, eventuell wären auch hier Lagerräume akzeptabel.
Für den Komplex mit dem doppelstöckigen Hinterhaus ist eine Kaufsumme von 400.000 Euro veranschlagt. Der Termin ist am Donnerstag, 20. März, um 9 Uhr im Oberhausener Amtsgericht. Eine Stunde später kommt das andere Gebäudeensemble mit einem Wert von 238.000 Euro unter den Hammer.
Was Bieter für die Zwangsversteigerung am Oberhausener Amtsgericht wissen sollten
Wer bei den Terminen mitbieten will, sollte Folgendes beachten: Der Bieter oder die Bieterin muss volljährig sein und einen gültigen Personalausweis mitbringen. Zusätzlich müssen zehn Prozent des Immobilienwertes in Form eines Schecks oder einer Bankbürgschaft als Sicherheit hinterlegt werden. Zudem sollte man beachten, dass Häuser, die zwangsversteigert werden müssen, oft in einem jahrelangen Sanierungsstau stecken - diese Kosten sollten Käufer einkalkulieren.