Oberhausen. Sechs Wochen vor dem Start ist in Oberhausen unklar, wie viel Grundsteuer die Hauseigentümer und ihre Mieter zahlen müssen. Die Politik schimpft.
Bisher weiß noch kein Oberhausener Hauseigentümer, wie viel Grundsteuer-Euros an die Stadt ab Januar 2025 zu zahlen sind. Denn noch hat sich die Stadtspitze zu keiner offiziellen Beschlussvorlage für den Rat durchringen können. Erst in der Dezember-Sitzung, acht Tage vor Heiligabend, entscheiden die Politiker im höchsten Entscheidungsgremium der Stadt, welche Steuersätze die Immobilienbesitzer künftig zahlen sollen. Indirekt betroffen sind auch alle Mieter: Denn die Grundsteuer-Belastungen dürfen die Vermieter auf die Nebenkosten-Abrechnung buchen und damit alle belasten.
Klar ist nur, dass die Stadtspitze der Politik eine Alternative vorschlagen will: entweder ein einheitlicher Grundsteuer-Satz für alle Immobilieneigentümer wie bisher oder ein gesplitteter Satz für private Wohneigentümer und für Eigentümer von Gewerbegrundstücken. Im ersten Fall müssten alle Eigentümer eine Erhöhung des Grundsteuer-Satzes von jetzt 670 auf 890 Prozent hinnehmen, im zweiten Fall würde dieser Anstieg für Wohnhäuser-Eigentümer geringer ausfallen: 725 Prozent für Wohngebäude und 1360 Prozent für Gewerbegrundstücke hat Kämmerer Apostolos Tsalastras (SPD) mit seinem Team errechnen lassen, damit die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht sinken. Zwischen diesen Varianten will sich die Stadtführung nicht entscheiden, sondern überlässt diesen wegweisenden Beschluss komplett den ehrenamtlich tätigen Lokalpolitikern.
Auch interessant
Die CDU wirft nun dem langjährigen obersten Hüter der städtischen Kassen vor, sich vor einem klaren Ratschlag an den Rat zu drücken. „Es wäre Aufgabe des SPD-Kämmerers gewesen, eine klare Empfehlung auszusprechen. Stattdessen sieht es so aus, als würde er versuchen, sich mit einem schlanken Fuß aus der Affäre zu ziehen – wohl wissend, dass Klagen kommen werden, mit deren Ergebnis sich dann andere nach seiner Pensionierung beschäftigen müssen“, kritisiert CDU-Finanzpolitiker Holger Ingendoh.
Der künftige SPD-Oberbürgermeisterkandidat Thorsten Berg hatte kürzlich Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU) vorgeworfen, aus der Verantwortung zu fliehen. Er erteilte dem Plan der Stadtspitze, dem Rat zwei Vorschläge zur künftigen Grundsteuer vorzulegen, eine klare Absage. Damit drücke sich die Stadtspitze vor einer Entscheidung und überantworte diese den Ratsmitgliedern. Seine Meinung dazu: „Wir brauchen unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke.“
CDU-Fraktionschefin: Erste Kritik von OB-Kandidaten Thorsten Berg ist ein „Querschläger“
Die CDU-Fraktion zeigt sich verwundert über diese Kritik. „Es ist erstaunlich, dass Herr Berg es kritisiert, wenn der Oberbürgermeister die Bürgervertretung in diese Entscheidung einbindet“, meint CDU-Ratsfraktionschefin Simone-Tatjana Stehr in einer Pressemitteilung. „Schon der erste Versuch von Herrn Berg, sich erneut als Oberbürgermeisterkandidat zu profilieren, ist also ein Querschläger: Offenbar weiß er gar nicht, dass es der Kämmerer ist – also sein eigener Genosse – der vor einem differenzierten Hebesatz zurückschreckt.“
Zudem weist CDU-Ratsherr Ingendoh daraufhin, dass die Gestaltung der Grundsteuer ohnehin nicht nur Sache des Oberbürgermeisters sei, sondern durch die Bürgervertretung – also durch den Rat – demokratisch legitimiert werden muss.
Auch interessant
Stehr beschreibt die Folgen des Zwei-Sätze-Grundsteuersystems übrigens so: „Beim differenzierten Modell wären es vor allem Eigentümer großer Gewerbeflächen, die mit Mehrbelastungen rechnen müssten – diese haben jedoch in der Vergangenheit auch überproportional von günstigeren Steuern profitiert. Für private Haushalte und die meisten kleinen und mittelständischen Betriebe in Oberhausen wäre hingegen kaum eine Änderung spürbar.“