Oberhausen. Hundefreunde in Oberhausen müssen ab 1. Juli deutlich mehr an Hundesteuern zahlen - vor allem Besitzer von Kampfhunden. Doch es gibt Rabatte.

Man sollte nicht ständig behaupten, die Politik würden nicht auf die Bürger und ihre Wünsche hören: Nach Protesten von Oberhausener Hundebesitzern und einem Bürgerantrag an den Rat müssen die Tierhalter für den besten Freund der Familie deutlich weniger Hundesteuern zahlen als ursprünglich beabsichtigt, aber dennoch klar mehr als bisher. Denn die Politik hat die neue Hundesteuer-Satzung mit höheren Steuersätzen beschlossen, die sie nun bereits zum zweiten Mal abgemildert hat: CDU, SPD, die Grünen, das Bürgerbündnis BOB und die Linken stimmten zu, FDP und AfD lehnten eine Erhöhung der Hundesteuer grundsätzlich ab.

Dabei sieht sich die Mehrheit der Politik im Rat durchaus in einer Zwangslage: Niemand ist darüber erfreut, die eigenen Bürger, die Nachbarn und Bekannten in der Stadt finanziell mehr zu belasten, doch Oberhausen hat durch die zahlreichen Krisen in diesem Jahr so ein großes Geldloch im Haushalt, dass es innerhalb der nächsten zehn Jahre nur schwer komplett gestopft werden kann. Und ein Punkt im neuen, 34 Einschnitten umfassenden Sparpaket ist eben die Erhöhung der Hundesteuer. Statt wie zunächst beabsichtigt 350.000 Euro mehr pro Jahr von den Hundehaltern, kassiert die Stadt mit der neuen Hundesteuersatzung nun nur noch 290.000 Euro mehr. Insgesamt spülen so aber die Hundefreunde jährlich 2,2 Millionen Euro in die Oberhausener Stadtkasse.

Rabatt auf Hundesteuer in Oberhausen möglich

Weil die Lokalpolitik in Details mehr Gerechtigkeit bei der Erhebung der Hundesteuer in Einzelfällen schaffen wollte, wird die neue Hundesteuersatzung auf sieben Seiten auch komplizierter als die alte. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die neue Regelung - gerade auch für diejenigen, die auf Antrag einen Rabatt auf die Hundesteuer erhalten möchten. Und erst recht für diejenigen, die sogenannte Listenhunde, im Volksmund auch „Kampfhunde“ genannt, betreuen - denn für diese hat die Politik erstmals in der Oberhausener Geschichte einen eigenen Hundesteuersatz eingeführt. Dieser liegt mit 850 Euro extrem hoch - aber dieser Satz kann von den Listenhunden-Besitzern vermieden werden.

Oberhausener Hundebesitzer müssen schon ab 1. Juli 2024 höhere Steuern an die Stadt für ihre Hunde zahlen. Das hat der Rat mit breiter Mehrheit entschieden.
Oberhausener Hundebesitzer müssen schon ab 1. Juli 2024 höhere Steuern an die Stadt für ihre Hunde zahlen. Das hat der Rat mit breiter Mehrheit entschieden. © FUNKE Foto Services | Olaf Fuhrmann

Ab 1. Juli 2024 gilt nun folgendes für die Oberhausener Hundehalter:

Hundesteuer-Sätze: Für einen einzigen Hund in einer Familie werden 168 Euro statt 156 Euro pro Jahr fällig - ein Plus von zwölf Euro. Bei zwei Hunden sind es 252 Euro je Tier statt bislang je 216 Euro; bei drei Hunden sind es schon 288 Euro je Tier im Jahr.

Hundesteuersatz für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen: 850 Euro Hundesteuern im Jahr - dieser Satz wird erstmals in Oberhausen eingeführt. Dieser Betrag gilt erst einmal grundsätzlich für alle Hunde, die das NRW-Hundegesetz als „gefährliche Hunde“ einstuft (§3), oder für die Hunde bestimmter Rassen nach §10. Als gefährliche Hunde gelten demnach American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Als „Hunde bestimmter Rassen“ nennt das Landesgesetz diese: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Wer vor dem 1. Juli 2024 einen dieser Hunde hält, muss ihn spätestens zum 1. August 2024 schriftlich neu bei der Stadt Oberhausen anmelden.

Hundesteuersatz-Ermäßigung für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen: Hundehalter können den hohen Satz von 850 Euro vermeiden und müssen nur den normalen Hundesteuer-Regelsatz an Steuern zahlen, wenn sie einen Antrag an die Stadt stellen und folgende Voraussetzungen erfüllen: Das Tier hat erfolgreich eine Verhaltensprüfung absolviert und es ist vom Maulkorb- und Leinenzwang vom Ordnungsamt befreit worden. Diese Regelung gilt auch für Junghunde unter 24 Monaten, wenn diese Tiere an einer entsprechenden Ausbildung teilnehmen.

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Steuerermäßigung: Der Steuersatz wird halbiert, wenn ein geeigneter Hund zur Bewachung von Gebäuden als erforderlich gilt oder er ein Jagdhund eines Jagdschein-Inhabers ist. Der Steuersatz wird sogar für einen einzigen Hund auf ein Viertel abgesenkt, wenn der Hundehalter arm ist, also Geld vom Sozialamt oder Jobcenter erhält oder ein sehr geringes Einkommen hat. Allerdings gilt diese Ermäßigung nicht, wenn man gefährliche Hunde oder Listenhunde hält.

So kann man sich von der Hundesteuer in Oberhausen befreien lassen

Steuerbefreiung: Steuerbefreiung wird auf Antrag für Hunde gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „Bl“, „Gl“, „aG“, „H“ oder „RF“ besitzen. Auch Hirtenhunde zur Bewachung privater Herden und Sanitäts- wie Schutzhunde (Dienst- und Spürhunde) sind von der Steuerpflicht erlöst - auch wenn die Diensthunde im Ruhestand sind. Für Hunde, die nach dem 30. Juni 2024 nachweislich aus dem städtischen Tierheim Mülheim vom Tierschutzverein für Gelsenkirchen übernommen wurden, wird auf Antrag eine befristete Steuerbefreiung für zwei Jahre gewährt. 

Wer einen der sogenannten Kampfhunde oder Listenhunde hält, hier ein Hund der Rasse „American Staffordshire Terrier“, kann erreichen, dass er für sein Tier nur den normalen und nicht den erhöhten Hundesteuer-Satz zahlen muss.
Wer einen der sogenannten Kampfhunde oder Listenhunde hält, hier ein Hund der Rasse „American Staffordshire Terrier“, kann erreichen, dass er für sein Tier nur den normalen und nicht den erhöhten Hundesteuer-Satz zahlen muss. © dpa | Peter Förster

Beginn der Steuerpflicht: Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des der Aufnahme des Hundes folgenden Monats, für Nachkommen einer gehaltenen Hündin jedoch erst mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund sechs Monate alt geworden ist. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund unter Angabe der Rasse zwei Wochen nach der Aufnahme beim Oberbürgermeister - Fachbereich Steuern – schriftlich anzumelden.

Hundesteuermarke: Ein Hund, ob steuerbefreit oder steuerpflichtig, muss eine Hundesteuermarke tragen, sobald sich dieser außerhalb des eigenen Grundstücks befindet. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Der Verlust der Steuermarke muss der Stadt gemeldet werden - der Hundehalter bekommt dann eine neue Steuermarke.

Ordnungsstrafe: Wer die Bestimmungen der Hundesteuersatzung nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro bestraft werden.

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