Mülheim. Kinder begannen einen Streit, die Väter führten ihn fort. Bis es zu Handgreiflichkeiten kam. In Mülheim standen dafür jetzt Brüder vor Gericht.
Streng ging es zu Beginn im Amtsgericht Mülheim bei Richterin Claudia Lubenau zu, als die Juristin einem von zwei Angeklagten mit der Aufforderung „Nehmen Sie bitte Ihre Kappe ab!“ den Unterschied zwischen einem Bierzelt und einem Gerichtssaal deutlich machte. Auch der mitangeklagte Bruder fing sich einen Rüffel ein, als der den Vortrag von Anklägerin Maike Pällmann ungefragt unterbrach: „Wir haben hier so bestimmte Spielregeln. Hier wird nicht dazwischen gequatscht!“
Den Brüdern im Alter von 36 und 39 Jahren warf die Anklagebehörde vor, eine Auseinandersetzung mit einem ungeliebten Nachbarn in einer Mülheimer Eisdiele handfest ausgetragen zu haben. Hintergrund war ein schon lange schwelender Streit, der sich zwischen den Nachbarn aus Belanglosigkeiten heraus entwickelt hatte. Die Kinder zweier Familien, die gemeinsam in eine Klasse gehen, lagen im Streit, worauf der später Geschädigte gedroht haben soll, dem kleinen Widersacher seiner Tochter „den Hals umzudrehen“.
Warum Mülheimer Richterin auf Strafe verzichtet
Diese Auseinandersetzung, die sich im Laufe der Zeit hochgeschaukelt hatte, schlug in besagter Eisdiele auf Eskalationsstufe „Rot“ um, als der Geschädigte und die beiden Angeklagten dort im Juli letzten Jahres zufällig aufeinandertrafen. Der Geschädigte wurde von den Brüdern nicht nur mit Beschimpfungen überzogen, sondern handelte sich von dem Jüngeren auch noch einen Schlag ein.
Der handgreiflich gewordene Angeklagte brachte zu seiner Entschuldigung vor, dass der Geschädigte B. ihm im Lokal zu nahe gekommen sei. Zudem habe die Polizei seine Anzeige, die er gegen B. erstattet hatte, einfach „fallengelassen“. Daraufhin habe er „dem eine reingehauen“. Richterin Lubenau reagierte darauf mit der Frage, ob er meine, dass er immer zuschlagen dürfe, wenn ihm jemand nahe komme oder ihm polizeiliche Ermittlungsergebnisse nicht gefielen.
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Bei aller Unmissverständlichkeit, mit der die Richterin den beiden Angeklagten begegnete, dürfte die mit Augenmaß gefällte Entscheidung letztlich aber noch im Sinne der Angeklagten gewesen sein. Die Richterin schlug den nicht vorbestraften Männern unter Verzicht auf eine Bestrafung einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich vor, bei dem Täter und Opfer unter moderierten Bedingungen zu Gesprächen geladen werden, um die Auseinandersetzung friedlich zu lösen.
Da beide Brüder, wie auch der Geschädigte, mit dem Vorschlag einverstanden waren, werden sich die Angeklagten und das Opfer demnächst in einer Täter-Opfer-Ausgleichsstelle wiedersehen, in deren Rahmen über Entschuldigungen, Schmerzensgelder und ähnliche Maßnahmen der Frieden zwischen den Beteiligten wieder herzustellen ist.
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