Moers. Laut OVG Münster sind die von den NRW-Kommunen kassierten Abwassergebühren viel zu hoch. Müssen sie auch in Moers und Umgebung gesenkt werden?
Wer kürzlich seinen Bescheid über die Abwassergebühren bekommen hat oder ihn demnächst noch erhält, sollte unbedingt Widerspruch dagegen einlegen. Darauf macht der Verein Haus & Grund Grafschaft Moers nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster aufmerksam. Ob und wie sehr die Abwassergebühren in Moers, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn sinken werden, ist derzeit noch offen.
In einer Pressemitteilung erklärt der Geschäftsführer der Eigentümer- und Vermieterorganisation, Rechtsanwalt Michael Buser: „Die nach der bisherigen Praxis berechneten Gebühren sind nach dem Urteil des OVG vom 17. Mai 2022 rechtswidrig und viel zu hoch. Die Kommunen haben bisher zu hohe Abschreibungen und Zinsen für die Infrastruktur in die Gebühren eingerechnet.“ Dabei handelten die Städte all die Jahre nach Recht und Gesetz. Seit 1994 war diese Rechtsprechung gang und gäbe. Geändert hat sich jetzt nur die Auffassung der Richter.
Ein Monat Einspruchsfrist
Im Widerspruchsschreiben sollte man sich explizit auf das Urteil berufen, rät Michael Buser und nennt gleich das Aktenzeichen: 9 A 1019/20. Allerdings: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids, ergänzt der Anwalt. Damit dürften sich viele Widersprüche erledigt haben. So hat die Stadt Kamp-Lintfort ihre Bescheide für die Abwassergebühren bereits Anfang des Jahres verschickt, wie Kämmerer Martin Notthoff auf Anfrage berichtet. Auch bei Enni in Moers sind die Bescheide lange raus. Eine Antwort aus Neukirchen-Vluyn war am Montag dazu nicht zu bekommen. Chancen auf eine Rückerstattung hat nur jene Handvoll Bürger, die schon vorher gegen den Bescheid für 2022 vorgegangen waren.
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Durchaus möglich ist aber, dass die Kosten der Haushalte für Schmutz- und Niederschlagswasser infolge des Urteils in den kommenden Jahren sinken, denn hier haben die Kommunen die Gebühren nach demselben Muster kalkuliert wie die beklagte Stadt Oer-Erkenschwick, der das OVG bescheinigte, zu viel kassiert zu haben.
Die Enni etwa, die erst 2015 das an vielen Stellen marode Moerser Kanalnetz übernommen hat, verzeichnete zuletzt 30 Millionen Euro an jährlichen Gebühreneinnahmen. Ob und wie sich das OVG-Urteil auf die Gebührenkalkulation in Moers auswirken wird, könne man noch nicht sagen, so ein Enni-Sprecher. Man werde auch keine Prognosen abgeben, sondern die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese juristisch prüfen.
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Auch Kamp-Lintforts Kämmerer Martin Notthoff verfährt so, vorher „würden sich alle Aussagen im Bereich der Spekulation bewegen und lediglich unnötige Irritationen verursachen“, erklärt er.
Michael Buser von Haus & Grund nennt den Münsteraner Richterspruch ein „tolles Urteil“. Er hält zudem für möglich, dass seine Bedeutung über das „Abwasser“ hinausreicht: „Spannend wird jetzt, wie es mit anderen Gebühren, z.B. für Müllabfuhr oder Straßenreinigung weitergeht. Auch hier wird nach ähnlichem Muster gerechnet, auch hier könnten sich Widersprüche und Klagen lohnen.“