Neukirchen-Vluyn. Drei Fraktionen haben die Entwicklung am Neukircher Feld gestoppt. Ein Gutachten zu möglichen Folgen kommt zu interessanten Ergebnissen.

In Neukirchen-Vluyn haben drei Ratsfraktionen am Donnerstagabend ein neues Gutachten zum Neukircher Feld vorgestellt. CDU, Grüne und NV Auf geht’s haben die Moerser Kanzlei Madert beauftragt, die Situation rund um das eigentlich als Neubaugebiet geplante Areal zu prüfen.

Die RAG Montan Immobilien (MI) hatte das Grundstück von der Stadt gekauft. Dann jedoch hatten die drei Fraktionen mit ihrer Mehrheit im Rat das Vorhaben gekippt, die Fläche zu entwickeln. Die Stadt hatte in einem ersten Gutachten angedeutet, dass RAG MI möglicherweise als Folge Anspruch auf Schadensersatz zustehen könne.

Zweites Gutachten von Moerser Kanzlei

Jetzt liegt ein zweites Gutachten vor, diesmal von den Fraktionen in Auftrag gegeben. Einige der Ergebnisse stellten Markus Nacke (CDU), Tom Wagener (Grüne) und Elisabeth Wannenmacher (NV Auf geht’s) am Donnerstag in einer Video-Konferenz vor. Demnach entsteht der Stadt kein Schaden durch die Ratsentscheidung. Die Bauleitplanung sei aus städteplanerischen Gründen und somit rechtmäßig beendet worden. Die Stadt sei deshalb keinem Rechts- und Haftungsrisiko ausgesetzt worden.

Wie Nacke, Wagener und Wannenmacher weiter berichteten, sei ein Schadensersatz seitens der RAG MI ausgeschlossen oder trete zumindest nur äußerst unwahrscheinlich ein. Der notarielle Kaufvertrag zwischen Stadt und RAG MI sei laut dem zweiten Gutachten strittig, weil er gegen das so genannte Kopplungsverbot verstoße. Laut Rechtsanwalt Daniel Vogel (Madert) sind im Vertrag mögliche spätere Erlöse nicht an einen bestimmten öffentlichen Zweck gebunden, sondern sollten lediglich generell in den Haushalt fließen.

Alle sind an einvernehmlicher Lösung interessiert

Eine solche Zweckgebundenheit aber sei bei Verträgen mit der öffentlichen Hand erforderlich. Nach Elisabeth Wannenmachers Auffassung treffe die RAG eine „Mitschuld“. Gleichwohl machten alle drei deutlich, dass sie und ihre Fraktionen weiterhin sehr an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien.

Wie die aussehen kann, wird sich wohl frühestens in der Ratssitzung am 29. Juni klären. Wie Tom Wagener sagte, sei der Antrag auf eine kurzfristig anberaumte Ratssitzung vom Tisch. Man habe signalisiert bekommen, dass sie aus „pandemischen Gründen“ nicht möglich sei.

Nacke, Wagener und Wannenmacher machten deutlich, dass es Alternativen zum Neukircher Feld gebe. So sei etwa am Neukirchener Ring sozialer Wohnungsbau geplant. Gleiches würden die Bewerber der Ausschreibung zur Bebauung Drüenstraße vorschlagen.

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Im Neukircher Feld
in Neukirchen-Vluyn sollten auf rund 57.000 Quadratmetern Fläche etwa 50 Einfamilienhäuser und rund 30 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern entstehen.

Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und NV Auf geht’s hatten aber Ende Januar mit ihrer Mehrheit im Stadtparlament die weiteren Planungen für das Neukircher Feld gestoppt. Die drei Fraktionen hatten im Vorfeld der Sitzung einen Dringlichkeitsantrag zum Thema eingebracht, der insbesondere auf die geänderten sozialen Aspekte sowie auf die klimatischen Faktoren abzielte.