Kamp-Lintfort. Umweltministerin Heinen-Esser will die Umsetzung des Eyller Berg-Vergleichs strenger überwachen und droht auch mit ordnungsrechtlichen Schritten.
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser will die Umsetzung des mit der Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft (EBA) geschlossenen Vergleiches über das Ende der Deponie Eyller Berg strenger überwachen und mögliche weitere Überhöhungen der Deponie notfalls mit ordnungsrechtlichen Mitteln untersagen: „Die Inhalte des gerichtlichen Vergleichs sind verbindlich und müssen konsequent umgesetzt werden. Die Deponie unterliegt einer engmaschigen Überwachung. Dort, wo notwendig, wird der Vollzug weiter intensiviert“, kündigte die Ministerin am Donnerstag in einer Mitteilung an die Presse an.
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Auch werde das Umweltministerium zusammen mit der Bezirksregierung – angesichts der geringen Restlaufzeit der Deponie – darauf hinwirken, dass weitere Überhöhungen unterbleiben und noch bestehende Überhöhungen im Rahmen eines Rückbaukonzepts zurückgebaut werden.
Dafür richten das NRW-Umweltministerium und die Bezirksregierung nun einen gemeinsamen Koordinierungsstab „Eyller Berg“ unter Leitung der jeweils zuständigen Abteilungsleitungen ein.
Streit um Oberflächenabdichtung
Zuständig für Zulassung und Überwachung der Deponie ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Aktuelle Streitpunkte zwischen Betreiber und Bezirksregierung seien unterschiedliche Auffassungen zur Oberflächenabdichtung und damit verbundene Fristen für vorgezogene Rekultivierungsmaßnahmen, heißt es in der Mitteilung aus dem Ministerium.
Im Januar 2021 hat die Bezirksregierung eine konventionelle Oberflächenabdichtung in Form einer Abdichtung mit mineralischer Komponente genehmigt. Mit dieser Entscheidung laufen nach Auffassung des Umweltministeriums und der Bezirksregierung die im Vergleich festgelegten Fristen für die vorgezogene Rekultivierung.
Zwei Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht
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Ebenfalls strittig ist laut Mitteilung die vollständige Einrichtung des sogenannten Canyon-Bereiches, der bereits Ende 2020 hätte eingerichtet werden müssen sowie der zugesagte Verzicht auf eine chemisch-physikalische Behandlungsanlage am Standort Eyller Berg.
Die Betreibergesellschaft favorisiert für die Oberflächenabdichtung die Verwendung sogenannter Bentonitmatten. Eine derartige Oberflächenabdichtung entspricht allerdings nicht dem Stand der Technik bei Deponien der Klasse III. Dementsprechend hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag der Betreibergesellschaft im Dezember 2020 abgelehnt, da die von der Betreiberin avisierte Zulassung immer noch auf sich warten lasse, heißt es in der Mitteilung.
Die hiergegen gerichtete Klage der Betreibergesellschaft ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht anhängig, ebenso eine Klage der Betreibergesellschaft gegen die Genehmigung der konventionellen Oberflächenabdichtung.