Moers. Nach dem tödlichen Unfall in Moers hat das Amtsgericht Moers ein Urteil verhängt. Die Familie des Opfers leidet unter den Folgen des Geschehenen.
Das Amtsgericht in Moers hat am Dienstag einen 41-jährigen Mann wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Eingriffs in den Straßenverkehr zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte am 5. Oktober vergangenen Jahres auf der Kaldenhausener Straße in Moers-Vennikel mit einer BMW-Limousine einen Fußgänger und dessen Hund angefahren, beide waren dabei ums Leben gekommen.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin de Giuli blieb deutlich unter den Forderungen der Kläger. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert, der Nebenkläger, der die Witwe des Verstorbenen vertritt, zwei Jahre und acht Monate. Der Verteidiger hatte auf eine „milde Strafe“ plädiert. Der Strafrahmen für das Vergehen liegt zwischen einem Bußgeld und fünf Jahren Haft.
Richterin: „Wir haben nicht das Bild eines Rasers von Ihnen“
Richterin de Giuli machte in der Urteilsbegründung gegenüber dem Angeklagten deutlich: „Wir haben nicht das Bild eines Rasers von Ihnen.“ Der 41-Jährige habe in der Nacht des Unfalls nicht das Gaspedal durchgedrückt, er habe kein Rennen gefahren. Deshalb sei zum Beispiel eine Mordanklage ausgeschlossen. Auch die Verantwortung, die der 41-Jährige zu Beginn der Verhandlung für das Geschehen übernommen habe, spreche für ihn.
Das, was sich am 5. Oktober vergangenen Jahres auf der Kaldenhausener Straße ereignet hatte, war anschließend vom Sachverständigen Jochen Lehmkuhl untersucht worden. Wie er am Dienstag im Prozess sagte, sei der 400 PS starke, technisch einwandfreie BMW noch Sekunden vor dem Unfall mit 126 Stundenkilometern gefahren, erlaubt ist dort Tempo 50. Beim Aufprall lag die Geschwindigkeit demnach bei 86 km/h.
Beim vorgeschriebenen Tempo wäre der Unfall vermeidbar gewesen
Und noch etwas ging aus der Untersuchung hervor: Hätte sich der Fahrer an das vorgeschriebene Tempo gehalten, wäre der tödliche Unfall vermeidbar gewesen. Der 41-Jährige war 2018 zu einer Geldbuße verurteilt worden, weil er dort mit 68 km/h unterwegs war, wo 30 km/h erlaubt sind. Seinen Führerschein erhält er nach dem aktuellen Urteil nach zwei Jahren zurück, zudem muss er 3000 Euro an die Verkehrswacht des Kreises Wesel zahlen. Die Bewährungsdauer liegt bei drei Jahren.
Welche Folgen der tödliche Unfall in der Familie des Opfers hat, machte der Rechtsanwalt der Nebenklage deutlich. Er verlas eine Erklärung der Witwe. So sei der Sohn der Familie mittlerweile an einen anderen Ort gezogen, weil er nicht mehr dort leben wolle, wo der Vater gestorben sei. Auch die Tochter habe massive psychische Probleme. Die Witwe selbst sagte, sie habe Existenzängste: „Mir wurde alles genommen.“