Kamp-Lintfort. Erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie liegt der Kreis Wesel über dem Grenzwert – und Kamp-Lintfort im Risikogebiet. Die neuen Corona-Regeln.

In den vergangenen Tagen hatte es sich bereits angedeutet, nun ist es offiziell: Erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie überschreitet der Kreis Wesel den Inzidenzwert 50 - und gilt damit offiziell als Risikogebiet. Am Mittwoch, 21. Oktober, um Mitternacht ist somit eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Wesel in Kraft getreten.


Kamp-Lintfort will keine Maßnahmen anordnen, die über die Verordnung des Kreises hinausgehen. „Wir haben für die Landesgartenschau ein funktionierendes Schutzkonzept“, erklärte Bürgermeister Christoph Landscheidt auf Anfrage.

Und auch außerhalb der Laga will Landscheidt – zumindest vorerst – nicht mehr kontrollieren als jetzt: „Unsere Erfahrungen aus dem Lockdown zeigen, dass das nicht erforderlich ist. Außerdem haben wir gar nicht so viel Personal. Auch deshalb appellieren wir an die Bürger, die Regeln zu beachten.“ Die neuen Corona-Regeln in Kamp-Lintfort im Überblick.

Diese Corona-Regeln gelten bei der Landesgartenschau

Kamp-Lintfort wird die Corona-Regeln auf dem Gelände der Landesgartenschau nicht ausweiten. Das erklärte Landscheidt auf Anfrage. Dort finde das meiste ohnehin draußen statt. Ehrenamtliche Helfer und der Sicherheitsdienst sorgten als Hinweisgeber wirksam dafür, dass die Besucherinnen und Besucher beispielsweise Abstand halten und in Räumen wie der Blumenhalle Masken tragen.


Laga 2020: Die bestehenden Corona-Maßnahmen

  • Überall im Park gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
  • Bei Erholungspausen auf Wiesen und Freiflächen gilt ein Mindestabstand von 5 Metern zu anderen Besuchern.
  • Das Picknicken ist mit Corona-Abstand auf den Wiesenflächen erlaubt.


Laga: In diesen Bereichen gilt Maskenpflicht

  • Blumenhalle
  • Pavillons
  • Merchandising Shop
  • Zum Teil im Gärtnermarkt
  • Im Aufzug und im Maschinenraum des Turmes
  • Toiletten
  • Shuttlebus

Diese Regeln gelten künftig für die Gastronomie

Die Gastronomie muss in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geschlossen werden, auch darf während dieser Zeit nirgends mehr Alkohol verkauft werden. Die Sperrstunde gilt ab Samstag, 24. Oktober.

Corona-Hotspot: 5-Personen-Regel gilt jetzt in Kamp-Lintfort

Eine Gruppe, die im öffentlichen Raum zusammentrifft, darf künftig grundsätzlich aus höchstens fünf Personen bestehen.

Ändern sich die Regeln bei Kinobesuchen?

Das Kino „Hall of Fame“ muss sein Schutzkonzept durch die neue Lage im Kreis Wesel nicht anpassen. Das bestätigte Geschäftsführer Meinolf Thies auf Anfrage dieser Redaktion. „Kino gilt nachweislich als ein sehr sicherer „Nicht-Infektionsort“ – gerade im Vergleich“, sagte Thies.

Corona-Risikogebiet: Diese Regeln gelten bei Veranstaltungen


Ab dem 24. Oktober ist die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf maximal 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit bis höchstens 250 Personen im Innenraum (maximal 500 im Freien) muss drei Tage vorher ein Hygieneschutzkonzept vorgelegt werden. Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen über 250 beziehungsweise 500 Menschen sind unzulässig.

Die Besucher von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie von Sportveranstaltungen (auch im Freien) müssen zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt auch am Steh- oder Sitzplatz.


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