Kamp-Lintfort/Neukirchen-Vluyn. Der Kreis Wesel ist mit seinen mobilen Impfteams unterwegs. Es gibt Möglichkeiten zum Impfen in Neukirchen-Vluyn und in Kamp-Lintfort.

Die Coronaschutzimpfung ist kostenlos. An den drei Impfstellen des Kreises Wesel in Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel sind Erst- und Zweitimpfungen ohne Terminvereinbarung möglich. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Für eine Booster-Impfungen muss ein Termin vereinbart werden. Eine Terminbuchung ist über den folgenden Link möglich: https://tevis.krzn.de/tevisweb081/.

Bei den mobilen Impfangeboten des Kreises Wesel sind sowohl Erst- und Zweit- als auch Booster-Impfungen weiterhin ohne Termin möglich. Am Freitag, 19. November, gibt es im Kreis Wesel folgende Möglichkeiten, sich ohne vorherige Terminvereinbarung erst- und zweitimpfen zu lassen: zum einen die mobile Impfung in Neukirchen-Vluyn.

Das Impfteam kommt nach Neukirchen-Vluyn

Das mobile Impf-Team des Kreises Wesel steht von 9 bis 14 Uhr auf dem Wochenmarkt am Vluyner Platz. In diesem Rahmen können auch Kinder ab 12 Jahren gemäß STIKO-Empfehlung geimpft werden. Das mobile Team impft auf Wunsch sowohl mit Biontech als auch mit Johnson&Johnson. Hier sind keine Terminvereinbarungen notwendig, heißt es auf Nachfrage vom Kreis Wesel.

Zum anderen gibt es die Impfstelle in Kamp-Lintfort. Am Standort an der Friedrich-Heinrich-Allee 70 werden von 15 bis 20 Uhr Impfungen durchgeführt. Verimpft werden die Impfstoffe von BionTech und Johnson&Johnson. Für das Boostern muss hier ein Termin vereinbart werden.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Bei Impfungen von Kindern ab 12 Jahren muss zusätzlich die „Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren“ vorliegen. Sie sind verfügbar unter https://kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/.

Bescheinigungen müssen vorliegen

Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass eine schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten auf der Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren vor der Impfung vorliegen muss. Alle Menschen, die sich impfen lassen möchten, müssen außerdem einen Lichtbildausweis bzw. ein gültiges Ausweisdokument mitführen, heißt es weiter in der Mitteilung.