Kreis Wesel. Die vorgezogene Neuwahl verkürzt die Vorbereitungszeit für Kreis und Kommunen erheblich. Kreiswahlleiter Lars Rentmeister erklärt, was das bedeutet.

Die auf den 23. Februar vorgezogene Bundestagswahl verkürzt die Vorbereitungszeit für den Kreis Wesel und seine Kommunen erheblich. Die Verwaltungen müssen innerhalb weniger Wochen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden, Wahllokale organisieren, Wählerverzeichnisse erstellen und die Briefwahl vorbereiten.

„Wir laufen uns schon mal warm“, sagt Kreiswahlleiter Lars Rentmeister, der für den großen Wahlkreis 112 Wesel I mit den Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten zuständig ist und sich laut eigener Aussage eng mit den kommunalen Wahlleitungen über das Vorgehen abstimmt. Für die Wahlkreise 113 Krefeld II - Wesel II mit Moers und Neukirchen-Vluyn sowie Oberhausen - Wesel III mit Dinslaken sind unterdessen die Wahlleitungen in Krefeld und Oberhausen zuständig.

Allein für den Wahlkreis 112 müssen rund 1600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen werden. Eine Aufgabe, die die Kommunen vornehmlich übernehmen. Er beneide sie für diese Aufgabe nicht, sagt Lars Rentmeister. Wie sie Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewinnen, bleibt den Kommunen überlassen. Meistens versuche man, Verwaltungspersonal für diese Aufgabe zu gewinnen, da viele bereits Erfahrung hätten, so Rentmeister weiter. Klar sei aber: „Es muss schnell gehen.“

Dr. Lars Rentmeister Kreis Wesel ist Verwaltungsvorstandsmitglied und Kreiswahlleiter.
Dr. Lars Rentmeister Kreis Wesel ist Verwaltungsvorstandsmitglied und Kreiswahlleiter. © Kreis Wesel

Grundsätzlich versuchten die Kommunen, ihre Zeitpläne auf mehr Tempo umzustellen, so der Kreiswahlleiter weiter. „Bislang war ja alles auf den September ausgerichtet.“ Zum Beispiel müsse man die Wählerverzeichnisse anpassen und all diejenigen streichen, die im Herbst hätten wählen dürfen, aber im Februar noch nicht 18 Jahre alt sind. Erst wenn die Wählerverzeichnisse aktualisiert sind, kann das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) die Wahlbenachrichtigungen verschicken.

Eine Briefwahl wird allerdings erst dann möglich, wenn zugelassene Wahlvorschläge durch die Parteien vorliegen. Auch dieses Prozedere nimmt einige Zeit in Anspruch. Zunächst bestimmen die Parteien auf sogenannten Aufstellungsversammlungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten und reichen die notwendigen Wahlunterlagen bei Kreiswahlleiter Lars Rentmeister ein. Anschließend stimmt der Wahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge ab. Parallel dazu müssen die Parteien ihre Landeslisten an die Landeswahlleitungen melden. Erst wenn alle Unterlagen für Erst- und Zweitstimme vorliegen, kann der Wahlzettel gedruckt werden. Und erst dann sei auch die Briefwahl möglich, sagt Rentmeister. Eine gesetzliche Frist gebe es dafür nicht.

„Jetzt habe ich weniger Gewusel, brauche aber Helfer an drei Terminen“

Dr. Lars Rentmeister
Kreiswahlleiter

Normalerweise beginne man etwa ein Jahr vor der Wahl mit den Vorbereitungen, sagt Rentmeister. Dass es nun beträchtlich schneller gehen muss, nennt das Mitglied des Verwaltungsvorstands zwar herausfordernd, aber machbar. „2005 haben wir es ja auch schon hinbekommen.“ Nachdem Gerhard Schröder im Sommer 2005 die Vertrauensfrage gestellt hatte, sei auch alles vernünftig gelaufen, sagt Lars Rentmeister. Damals sei die 60-Tages-Frist nach Auflösung des Bundestags durch den damaligen Präsidenten, Horst Köhler, fast vollständig ausgereizt worden.

Dass die Bundestagswahl weit vor den Kommunalwahlen läuft, sieht Rentmeister aber weder als Vor- noch als Nachteil. Ursprünglich sollten die Wahlen in engen zeitlichen Abständen erfolgen, die Bundestagswahl wäre dann höchstwahrscheinlich an einem Tag mit Stichwahlen im Zuge der Kommunalwahlen einhergegangen.

Beide Konstellationen hätten Vor- und Nachteile, sagt Lars Rentmeister. Für die Kommunalwahlen im kommenden September sei die vorgezogene Bundestagswahl insofern ein Vorteil, „als dass Fehlerquellen auseinandergehalten werden“, so der Kreiswahlleiter, zum Beispiel bei den Wählerlisten. Der Grund: Bei der Bundestagswahl liegt das Wahlalter bei 18 Jahren, bei den Kommunalwahlen dürfen aber bereits Jugendliche ab 16 Jahren mitwählen – eine potenzielle Fehlerquelle, so Rentmeister weiter. Einen Nachteil sieht er indes darin, dass es nun drei Wahltage geben wird, die die Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern nicht unbedingt vereinfache. „Jetzt habe ich weniger Gewusel, brauche aber Helfer an drei Terminen.“