Kreis Kleve. Der AfD-Kreisverband Kleve prüft, Einspruch gegen die Nicht-Zulassung ihres Kandidaten Christoph Kukulies bei der Landtagswahl einzulegen.
Die AfD hält die Nicht-Zulassung ihres Kandidaten Christoph Kukulies im Nordkreis Kleve für die Landtagswahl am 15. Mai für „gesetzeswidrig“. Das teilte der AfD-Kreisverband Kleve in einer Stellungnahme mit. Wie berichtet, hatte der Landeswahlausschuss am Freitag nach einer Zulassungsbeschwerde der Landrätin Silke Gorißen als Kreiswahlleiterin entschieden, dass der Direktkandidat aus Emmerich wegen eines Formfehlers bei der Wahl nicht antreten darf.
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Hintergrund ist, dass der auf den 23. Oktober 2021 datierte und erst am 15. März 2022 eingereichte Wahlvorschlag vom ehemaligen AfD-Landesvorstand unterzeichnet wurde. In der Zwischenzeit veränderte sich jedoch die Zusammensetzung des Vorstandes. Dem am 5. Februar neu gewählten Vorstand „gehört keine der drei Personen, die den Wahlvorschlag unterzeichnet haben, mehr an“, erklärte der Kreis Kleve die Zulassungsbeschwerde. Für eine wirksame Zeichnung sei jedoch der Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags entscheidend.
AfD denkt über Einspruch nach
Der AfD-Kreisverband sieht gleichwohl alle Voraussetzungen erfüllt, die das Landeswahlgesetz an einen zulässigen Wahlvorschlag knüpfe. Laut der Stellungnahme berät die AfD deshalb über die Einlegung eines Einspruches gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses, der allerdings erst nach dem Wahltermin am 15. Mai eingelegt werden könne. „Bei einer sachgerechten Entscheidung über einen solchen Einspruch könnte es dazu kommen, dass die am 15. Mai durchgeführte Wahl wiederholt werden muss“, so der Kreisverband.