Kreis Kleve. Bereits seit acht Tagen liegt der Sieben-Tage-Wert im Kreis Kleve über dem Grenzwert. Wir erklären, welche neuen Regeln nun in Kraft treten.

Erst vor zwei Wochen wurden im Kreis Kleve die Corona-Maßnahmen gelockert. Dank stabiler Inzidenz unter dem Grenzwert von weniger als zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche trat die damals von der NRW-Landesregierung neu eingeführte „Inzidenzstufe 0“ in Kraft. Im Kreis Kleve entfielen seitdem unter anderem die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht (Ausnahmen: Handel und ÖPNV). Das wird sich aber nun ändern: Wie die Kreisverwaltung am Freitagnachmittag bekannt gab, gelten seit Sonntag (25. Juli) wieder die Corona-Regeln der Inzidenzstufe 1. Wir erklären, auf welche Verschärfungen sich Bürgerinnen und Bürger einstellen müssen.

Hintergrund: Um die Corona-Regeln für die einzelnen Städte und Kreise festzulegen, hat die NRW-Landesregierung ein Stufenmodell entwickelt. Je nach Sieben-Tage-Wert gelten in den Kommunen die Inzidenzstufen 0 bis 3. Stufe 1 ist bei einer Inzidenz unter 35, Stufe 2 bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 und Stufe 3 bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 erreicht. Neu ist seit Anfang Juli die Stufe 0 für Inzidenzwerte bis maximal 10.

Um in eine höhere Inzidenzstufe zurückgestuft zu werden, muss die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten werden. Die neuen Corona-Regeln treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Für die Stufe 0 gibt es jedoch eine Besonderheit: Da in diesem Zahlenbereich schon sehr kleine Infektionsausbrüche relevante Schwankungen verursachen können, erfolgt eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Wert von 10 an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird.

Inzidenz: Ab wann der Kreis Kleve in Stufe 1 landet

Für den Kreis Kleve bedeutet das: Seit diesem Freitag (23.07.) sind die Bedingungen für eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 formal erfüllt. Die verschärften Corona-Maßnahmen werden demzufolge bereits am kommenden Sonntag (25.07) in Kraft treten. Unklar war aber noch, ob der Corona-Ausbruch in einem Bedburg-Hauer Ameland-Ferienlager als lokal begrenztes, dynamisches Ausbruchsgeschehen gewertet wird. Dann hätten einige Tage, an denen die Inzidenz über dem Grenzwert 10 lag, womöglich nicht mitgerechnet werden können. Das ist aber nicht der Fall, wie die Kreisverwaltung am Freitag bestätigte.

„Es ist ernüchternd, dass die Infektionszahlen nicht nur im Kreis Kleve, sondern landes-, bundes- und europaweit wieder stark ansteigen“, wird Landrätin Silke Gorißen in der Pressemitteilung des Kreises Kleve zitiert. „Ich kann nur wiederholt appellieren: Lassen Sie sich gegen das Corona-Virus impfen, meiden Sie Menschenmengen und beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln. Dies sind die wirksamen Mittel die uns im Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung stehen.“ Welche neuen Corona-Regeln ab Sonntag gelten, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Corona im Kreis Kleve: Die Regeln der „Inzidenzstufe 1“

Maskenpflicht:Es gibt zwar weiterhin keine generelle Maskenpflicht im Freien. Masken tragen muss man aber bereits in Warteschlangen sowie direkt an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (außer am festen Sitz- oder Stehplatz). In Innenräumen: gilt wieder eine generelle Maskenpflicht. Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

Kontaktbeschränkungen: Die Regeln werden wieder strenger: Angehörige aus fünf Haushalten können sich ohne weitere Einschränkungen im öffentlichen Raum treffen. Ebenfalls möglich sind Treffen von bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, das aber nur mit aktuellem negativen Coronatest.

Außerschulische Bildungsangebote: Teilnehmer dürfen am festen Sitzplatz bei ausreichender Belüftung ihre Maske abnehmen. Sofern auch die NRW-weite Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 liegt (das ist derzeit der Fall) ist ein negativer Corona-Test nicht notwendig. Für Musikunterricht mit Gesang und Blasinstrumenten gelten gesonderte Auflagen. Am festen Sitzplatz darf die Maske - bei ausreichender Belüftung - abgelegt werden.

Corona-Maßnamen: Sitzplätze im Schachbrettmuster in Theater und Kino

Kinder- und Jugendarbeit: Auch hier werden die Regeln wieder strenger, das ist in den Ferien besonders relevant: Bei Treffen in Innenräumen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen, außen bis zu 50 – jeweils ohne Altersbegrenzung und ohne Coronatest.

Kulturelle Veranstaltungen: Damit diese auch bei einer höheren Inzidenz stattfinden können, sind die Voraussetzungen: ein fester Sitzplan und ein negatives Testergebnis der Zuschauerinnen und Zuschauer. Das NRW-Gesundheitsministerium spricht in seinen Vorgaben von einer Sitzordnung im „Schachbrettmuster“, also versetzt. Alle Kulturangebote, die in einem Gebäude stattfinden, obliegen einer Höchstzahl an 1000 Gästen. Dazu zählen Konzerte, Theater, Opern und Kinos. Im Freien ist kein Test erforderlich, wenn nicht mehr als 200 Personen teilnehmen. Mehr als 1000 Zuschauer sind erlaubt, wenn damit der Veranstaltungsort nicht mehr als ein Drittel gefüllt ist. Zudem muss das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vom Gesundheitsamt genehmigt sein.Festivals und ähnliche Großveranstaltungen sind bei entsprechend stabiler Inzidenz erst ab 27. August mit bis zu 1000 Zuschauern möglich. Voraussetzung sind negative Corona-Tests und ein genehmigtes Konzept.

Andere Regeln gibt es zum Beispiel auch für Chorproben und ähnliches: Für den „nicht-berufsmäßigen Probenbetrieb“ dürfen sich in Innenräumen bis zu 50 Personen treffen. Im Freien ist der Betrieb ohne negativen Test möglich. Wird gesungen oder ein Blasinstrument gespielt, sind maximal 30 Personen erlaubt. Ausnahme: Treffen sich die Teilnehmer in einem besonders großen Raum (Kirche, Konzertsaal), dürfen auch mit Gesang und Blasinstrumenten bis zu 50 Personen zusammenkommen.

Corona-Regeln: Testpflicht bei Kontaktsport

Sport: Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen zulässig, sofern sie negativ getestet wurden (sowohl draußen als auch drinnen). Im Freien dürfen mehr als 1000 Personen zuschauen, begrenzt auf höchstens 33 Prozent der vorhandenen Zuschauerkapazität. Innen ist die Besucheranzahl auf maximal 1000 Gäste begrenzt, zudem muss ein negativer Test vorliegen sowie ein fester Sitzplan im Schachbrettmuster. Liegt wie derzeit die NRW-weite Inzidenz unter den Grenzwert 35, entfällt bei der Sportausübung die Testpflicht.

Bei kontaktfreiem Sport in geschlossenen Räumen kann entweder auf die Testpflicht oder den Mindestabstand verzichtet werden. Ab dem 27. August dürfen Sportfeste und Sportveranstaltungen auf Sportanlagen ohne feste Begrenzung der Teilnehmerzahl sowie Zuschauerinnen und Zuschauer mit Negativtestnachweis und mit einem genehmigten Hygienekonzept stattfinden.

Inzidenzstufe 1: Diese Regeln ändern sich im Freizeitbereich

Freibäder im Kreis Kleve könnten auch bei Inzidenzstufe 1 ohne Corona-Test besucht werden.
Freibäder im Kreis Kleve könnten auch bei Inzidenzstufe 1 ohne Corona-Test besucht werden. © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

Freizeit: Freibäder können ohne Corona-Test besucht werden. Gilt auch für das Land die Inzidenzstufe 1, ist der Besuch von Zoos und Tierparks ohne Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit möglich. Freizeitparks dürfen wieder mehr Besucher zulassen: Allerdings nicht mehr als eine Person pro 10 Quadratmeter in geschlossenen Räumen. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historische Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind ohne negativen Test erlaubt, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Bordelle und derartige Einrichtungen dürfen öffnen; Besucher benötigen einen aktuellen negativen Coronatest.

Clubs und Discos dürfen öffnen, jedoch nur draußen und mit höchstens 100 Personen und aktuellem negativem Corona-Test. Ab 27. August sollen Clubs und Discos auch die Innenräume öffnen dürfen – dann unbegrenzt, jedoch mit Corona-Test und nur bei genehmigtem Hygiene-Konzept. Zusätzliche Voraussetzung für den Schritt im September ist eine NRW-weite Inzidenz niedriger als 35.

Private Feiern (ohne Partys) dürfen unter freiem Himmel bis zu 250 Gäste haben. Für Innenräume liegt die Höchstzahl der Gäste bei 100 Personen. In beiden Fällen ist ein negativer Test notwendig. Private Partys sind mit einem negativen Corona-Test möglich, aber nur für höchstens 100 Personen unter freiem Himmel und 50 Gästen in geschlossenen Räumen. Die Abstandsregel und Maskenpflicht gibt es nicht.

Gastronomie: Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie weiterhin ohne Testnachweise erlaubt.

Inzidenzstufe 1: Die Regeln für Handel und Messen

Einzelhandel (nicht Grundversorgung): Die Zugangsbeschränkungen für Einzelhandelsgeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gelten weiterhin nicht, die Maskenpflicht aber natürlich schon.

Messen und Märkte: Ab 27. August sind Kirmes-Veranstaltungen, Jahrmärkte und andere Markt-Veranstaltungen wie etwa Trödel- oder Mittelaltermärkte bei entsprechender stabiler Inzidenz möglich. Teilnehmer und Besucher benötigen keinen Coronatest. Tagungen und Kongresse sind beschränkt auf bis zu 1000 Teilnehmer in Innenräumen. Zudem muss man einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Ab dem 1. September sind mehr als 1000 Teilnehmer auch in geschlossenen Räumen möglich. Im Freien sind mehr als 1000 Teilnehmer zulässig, höchstens aber ein Drittel der regulären Kapazität des Veranstaltungsortes mit einfacher Rückverfolgbarkeit, aber ohne negativen Test.

Rückstufung in Inzidenzstufe 0: Diese Regeln gelten

Auch eine erneute Rückstufung in die Inzidenzstufe 0 wäre unter bestimmten Voraussetzungen aber jederzeit möglich. Sobald der Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird, dürften sich die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel am übernächsten Tag wieder auf Lockerungen freuen. Diese Regelung gilt für alle Inzidenzstufen.