Kreis Kleve. Viele Menschen im Kreis Kleve, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen ihren Führerschein noch austauschen – sonst drohen Konsequenzen.

Langsam wird die Zeit knapp. Bis zum 19. Januar 2022 hätten 13.700 Führerscheinbesitzer im Kreis Kleve, und zwar alle der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958, die noch einen Papierführerschein besitzen, einen neuen Führerschein beantragen müssen. Damit wird die dritte EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006 umgesetzt, nach der alle Führerscheine in der EU ein einheitliches Muster erhalten und die Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen sollen.

Allerdings lief der Umtausch eher schleppend an. Im November 2021 hatten gerade 2700 der 13.700 Betroffenen im Kreis Kleve einen neuen Führerschein beantragt. Eine Woche vor dem Stichtag waren nicht einmal die Hälfte der nötigen Führerscheine beantragt worden. Jetzt wird es allerdings höchste Zeit. Denn ab dem 19. Juli werden Verwarngelder fällig, für all jene, die noch mit einem alten Führerschein im Auto unterwegs sind. Diese sind bisher nach einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz noch ausgesetzt. Wer nach dem 19. Juli mit einem dann abgelaufenen Führerschein unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

So sieht die Lage aktuell im Kreis Kleve aus

Im Kreis Kleve haben bisher etwa 9000 der 13.700 betroffenen Führerscheinbesitzer den Umtausch ihres alten Papierführerscheins beantragt, wie es von der Kreisverwaltung auf Anfrage der Redaktion heißt. Ob, wie in anderen Städten wie Essen mittlerweile die Termine für den Umtausch knapp werden, kann man beim Kreis nicht sagen. „Die Termine laufen im Kreisgebiet über die Bürgerbüros in den Städte und Gemeinden“, erklärt Kreissprecher Benedikt Giesbers auf Nachfrage der Redaktion. Da der Kreis außerdem eine Antragsstellung Online anbietet, ist eine persönliche Vorsprache für eine Antragsstellung allerdings auch nicht unbedingt erforderlich.

Ein Anschreiben an die betroffenen Führerscheininhaber hat es übrigens nicht gegeben. „Wir haben mehrfach öffentlich darauf hingewiesen und es gibt Informationen in allen Bürgerbüros“, erklärt Benedikt Giesbers. Zudem wäre der Aufwand, die Betroffenen einzeln zu informieren auch zu groß gewesen, weil man zum einen die Geburtsdaten abgleichen müsste und dazu noch die jeweiligen Ausstellungsdaten der Führerscheine. Die betroffenen Führerscheininhaber müssen sich also selbst kümmern.

Damit die Anträge für den Pflichtumtausch der Führerscheine abgearbeitet werden können, werden in der Führerscheinstelle des Kreis Kleve derzeit 1,5 zusätzliche Mitarbeiter eingesetzt. Für den Umtausch wird im Kreis Kleve eine Gebühr von 25,30 Euro fällig. Allerdings könnte etwas Geduld erforderlich sein, denn im Regelfall ist die Bearbeitungszeit für den einheitlichen EU-Führerschein etwa zwölf Wochen. Wer jetzt noch keinen Antrag gestellt hat, könnte also Probleme haben, rechtzeitig vor dem 19. Juli den neuen Führerschein zu bekommen.

Nächste Frist steht für den 19. Januar 2023 an

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Dabei steht auch schon die nächste Frist auf dem Kalender. Denn Führerscheininhaber, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben. Danach folgen die Jahrgänge von 1965 bis 1970 und nach 1971 mit dem gleichen Datum in den Folgejahren. Ab 2026 starten dann auch die Termine für den Umtausch von Führerscheinen, die schon in Kartenform ausgestellt worden sind.

>>> Umtausch für alle bis 2033

Bis zum 19. Januar 2033 sollen dann alle Führerscheine einheitlich sein. An diesem letzten Stichtag müssen zum einen alle Kartenführerscheine umgetauscht werden, die im Jahr 2012 und bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Außerdem haben alle Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden ebenfalls bis zu diesem Stichtag Zeit, um ihrer alten Führerscheine umzutauschen.