Rees. Autor Christoph Peters kommt mit seinem „Dorfroman“ zur Lesung nach Rees. Am 12. September ist er mit seinem Niederrhein-Buch im Bürgerhaus.
Am Sonntag, 12. September, liest Christoph Peters im Bürgerhaus Rees aus seinem Buch „Dorfroman“. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr. Eintrittskarten gibt es im Vorverkauf für 12 Euro in der Stadtbücherei Rees.
„Mit seinem Dorfroman hat Christoph Peters ein vielbeachtetes Stück Zeitgeschichte geschrieben“, weiß Thomas Dierkes, Leiter der Reeser Stadtbücherei und Organisator der Veranstaltung. Das Buch spielt in mehreren zeitlichen Ebenen in Hülkendonck am Niederrhein.
Der Niederrhein der 70er- und 80er-Jahre wird lebendig
Dort erlebt der Erzähler seine Kindheit, dort erlebt er, wie ab den 1970er Jahren der geplante und schließlich begonnene Bau des Schnellen Brüters die Gesellschaft und auch Freunde und Familien in Gegner und Befürworter der Atomkraft spaltet. Beim Lesen wird aber nicht nur die Geschichte der 70er und 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts lebendig, sondern man merkt sofort, dass der Autor mit viel Feingefühl und Kenntnissen das Leben am Niederrhein beschreibt.
Christoph Peters wuchs schließlich selbst in Hönnepel auf. 1999 veröffentlichte er seinen Roman „Stadt Land Fluß“, der ebenfalls am Niederrhein spielt und für den er mit mehreren Preisen, unter anderem mit dem „Aspekte-Literaturpreis“, ausgezeichnet wurde. Inzwischen hat Peters zahlreiche weitere Romane veröffentlicht und lebt als Schriftsteller in Berlin.
Auch die Stadt Rees kommt mehrmals im Roman vor
„Nun kommt Christoph Peters nach Rees, wo er quasi in Sichtweite des früheren Schnellen Brüters sein Buch vorstellt“, freut sich Büchereileiter Dierkes. Übrigens: Rees wird mehrmals im „Dorfroman“ erwähnt, wie Hönnepel aber unter einem anderen Namen. Dierkes ist sich sicher: „Die Zuhörer der Lesung werden die beschriebene Stadt aber mit Sicherheit schnell erkennen“.
Einlass ins Bürgerhaus ist am 12. September ab 19.30 Uhr. Für die Veranstaltung gilt die 3-G-Regel. Das heißt, die Besucher müssen einen Nachweis über eine Corona-Impfung, Testung oder Genesung vorlegen können.