Kreis Kleve. Bis zum 19. Januar müssen tausende Führerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 umgetauscht werden. Bislang läuft es im Kreis Kleve sehr schleppend.

Im Kreis Kleve müssen bis zum 19. Januar 2022 noch tausende Führerscheine auf den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Konkret verpflichtet werden jetzt Besitzer eines Papierführerscheins der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Sie müssen einen neuen Führerschein beantragen. Dabei geht es im Kreis Kleve um 13.700 Führerscheine – bislang haben aber nur 2700 Fahrer den Umtausch vollzogen.

Alle alten Führerscheine müssen peu à peu umgetauscht werden.
Alle alten Führerscheine müssen peu à peu umgetauscht werden. © dpa | Andrea Warnecke

Die Vermutung liegt nahe, dass viele ältere Autofahrer von dieser neuen Regelung noch nichts wissen. Klaus Hakvoort aus Emmerich zum Beispiel hat von einer Umtauschpflicht noch nichts gehört und er erwartet, dass bei so wichtigen Informationen er vom Straßenverkehrsamt angeschrieben wird: „Alles andere wäre ja ein Witz.“

Es wird nicht schriftlich informiert

Doch leider ist eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen Gruppen nicht vorgesehen. „Zum einen aufgrund der Vielzahl der Personen, zum anderen aufgrund der Komplexität der Auswertung der Datensätze“, schreibt Benedikt Giesbers, Sprecher des Kreises Kleve auf NRZ-Nachfrage. Um auf den Umtausch aufmerksam zu machen, betreibe der Kreis Kleve sowie die Städte und Gemeinden in den Bürgerbüros Öffentlichkeitsarbeit mit Plakaten und Faltblättern sowie umfangreichen Informationen auf der Homepage. Ergänzt werde dies durch eine Kampagne der Bundesregierung.

Klaus Hakvoort gehört zu den Jahrgängen 1953 bis 1958, die dazu verpflichtet werden, ihren Führerschein jetzt zügig umzutauschen. Allerdings nur dann, wenn sie noch einen Papierführerschein besitzen. Klaus Hakvoort etwa hatte bereits im Jahr 2002 einen neuen Kartenführerschein beantragt. Er muss seinen Führerschein nicht im kommenden Januar, sondern erst bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.

EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006 wird umgesetzt

Thorsten Lindekamp, Fotograf bei der NRZ, besitzt noch einen alten „grauen Lappen“, der ihn berechtigt eine „Verbrennungsmaschine“ zu führen – so steht es noch im Führerschein von 1982. Als Kind des Jahrgangs 1964 hat er noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit, das graue Papier umzutauschen.

Mit dem Umtausch sämtlicher Führerscheine wird die dritte EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006 umgesetzt. Diese sieht vor, dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind umgetauscht werden. „Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt“, schreibt die Klever Kreisverwaltung auf NRZ-Nachfrage.

Keine Ausnahmen von der Umtauschpflicht

Grundsätzlich wird beim Umtausch zwischen Papierführerscheinen und Kartenführerscheinen unterschieden. Bei den Papierführerscheinen gilt das Geburtsjahr als maßgebliches Datum für den Umtausch. Bei den Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsdatum für die Umtauschpflicht wichtig (Siehe Grafik). Es gebe keine Ausnahmen von der Umtauschpflicht, so die Klever Kreisverwaltung.

Mit dem EU-Führerschein ist auch ein Ablaufdatum versehen. So sind die Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt worden sind, nur 15 Jahre gültig. Dies gilt dann auch für die neuen Scheine. Sie müssen dann regelmäßig verlängert werden.

Umtausch kostet 25,30 Euro

Der Umtausch des Führerscheins kann sowohl beim Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve als auch bei einem Bürgerbüro vollzogen werden. Auch online kann man einen Antrag stellen. Die Gebühr beträgt 25,30 Euro. Und man benötigt für den Umtausch, den aktuellen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein aktuelles biometrisches Passbild.

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Die Wartezeit betrage bei der Kreisverwaltung aktuell vier Wochen. „Allerdings steigt diese erfahrungsgemäß in Richtung des Stichtags an, da viele Kundinnen und Kunden abwarten, bis der Stichtag näher rückt“, so Benedikt Giesbers von der Verwaltung.

Den Umtausch sollten betroffenen Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer ab dem 19. Januar mit einem nicht-gültigen Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, der kann eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein erhalten. Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Verwarngeld in Höhe von zehn Euro vor.

>> Wichtig zu wissen

Mit dem Umtausch des Führerscheins bleibt die Fahrerlaubnis unverändert bestehen. Personen, die die alte Führerscheinklasse 3 hatten, können sich auf dem neuen EU-Führerschein die entsprechenden Erlaubnisse für Anhänger, Traktoren oder 7,5-Tonner eintragen lassen.

Dies sollte man allerdings den Mitarbeitern im Bürgerbüro oder in der Kfz-Stelle zur Sicherheit auch mündlich mitteilen.

Alle genannten Fristen, Kosten und Ansprechpartner findet man auf der Seite des Kreises Kleve: www.kreis-kleve.de.

Die Führerscheinstelle des Kreises Kleve hat montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet und freitags von 8 bis 12.30 Uhr. Ansprechpartnerin für den Bereich Führerscheine ist Ute Jungk, 02821/85377.