Isselburg. Ob die Stadt Isselburg Luftfiltergeräte für ihre Schulen anschafft, ist noch nicht entschieden. Denn auch mit Gerät muss weiter gelüftet werden.
Es ist eine Frage, die vielen Eltern unter den Nägeln brennt. Wie können Kinder in der Schule effektiv vor Corona geschützt werden? Oliver Skukies, Schulleiter des Grundschulverbunds Isselschule, brachte diese Thematik auch auf die Agenda der jüngsten Sitzung des Isselburger Schulausschusses in der Bürgerhalle Herzebocholt.
Konkret richtete sich die Frage des Schulleiters nach Luftfiltergeräten beziehungsweise CO2-Messgeräten. Zum Hintergrund: In der Katholischen Grundschule in Anholt hatte es einen Testbetrieb mit zwei Geräten gegeben. „Wie waren die Ergebnisse? Und wann werden die Schulen damit ausgestattet?“, wollte Skukies wissen.
Zertifizierung der Geräte
Alexander Herzberg, Erster Beigeordneter der Stadt Isselburg, verwies auf eine Konferenz beim Kreis Borken. „Ob die Stadt Isselburg diese Geräte anschafft, ist noch nicht entschieden“, antwortete Herzberg. Finanzielle Mittel seien fürs kommende Jahr jedenfalls dafür bereitgestellt worden.
„Die Geräte zeigen zwar Wirkung“, so Herzberg. „Das Gerät von der Firma Trox ist sehr gut und auch sehr leise. Aber nach aktuellem Stand muss die Lüftung der Räume genau so durchgeführt werden, wie ohne ein Lüftungsgerät.“
Dies sei zum einen aus Pandemie-Gesichtspunkten nötig, da eine Zertifizierung der Geräte noch nicht erfolgt ist. Es sei auch noch nicht klar, wann welche Geräte überhaupt zertifiziert werden, so Herzberg.
Förderrichtlinien des Landes NRW
Hinzu kommen die Förderrichtlinien des Landes NRW. Denn laut Kreis Borken wird die Anschaffung eines mobilen Luftreinigungsgerätes durch den Schulträger oder eine bauliche Änderung an Fensteranlagen nur dann vom Land gefördert, wenn ein konventionelles Quer- respektive Stoßlüften der Klassenräume nicht möglich ist.
Übereinstimmend hieß es dazu aus dem Teilnehmerkreis bei der besagten Konferenz beim Kreis Borken, dass sich die ganz überwiegende Zahl der Räume in den hiesigen Schulen über Fenster ausreichend lüften lassen. Nur in besonderen Ausnahmesituationen, insbesondere bei fensterlosen innenliegenden Klassenräumen, könne sich folglich die Notwendigkeit ergeben, mobile Luftreinigungsgeräte einzusetzen. Allerdings solle es in solchen Räumlichkeiten möglichst keinen Unterricht geben.
Im Winter reichen drei bis fünf Minuten
Gesundheitsingenieur Frank Münstermann vom Kreis Gesundheitsamt Borken erläuterte fachlicherseits die Empfehlungen des Landes NRW und des Umweltbundesamtes zur Lüftung in Schulen. Danach soll während des Unterrichts alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet werden (Stoßlüften). Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von etwa drei bis fünf Minuten ausreichend. Zudem soll nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pausendauer gelüftet werden.
Noch besser als Stoßlüften ist Querlüften. Das bedeutet, dass gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit geöffnet werden. In Schulen kann das Querlüften auch durch weit geöffnete Fenster auf der einen Seite und der Fenster im Flur auf der gegenüberliegenden Seite realisiert werden. Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab. Nach dem Schließen der Fenster steigt sie rasch wieder an.
Keine bekannten Infektionsketten im Klassenraum
Auf der Sitzung des Isselburger Schulausschusses fasste Herzberg die Aussagen des Kreises wie folgt zusammen: „Wenn man eh lüften muss, braucht man diese Geräte nicht.“ Im Moment würde es auch keine bekannten Fälle geben, wo unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln in den Klassen Infektionsketten entstanden sind. „Deswegen werden ja grundsätzlich auch keine ganzen Klassen in Quarantäne geschickt, sondern bei Indexfällen höchstens die unmittelbaren Sitznachbarn, wenn überhaupt“, sagte Herzberg, der dem Gremium auch mitteilte, dass der Kreis seine Schulen nicht mit den entsprechenden Geräten ausstatten werde.
>> Erwartungshaltung bei den Eltern geschaffen
Der Stadt als Schulträger sei klar, dass durch den probeweisen Einsatz der Geräte bei den Eltern eine gewisse Erwartungshaltung geschaffen wurde. Die Testung habe aber erfolgen müssen, um zu überprüfen, ob ein Betrieb im laufenden Unterricht möglich sei etwa wegen der Lautstärke.
Das Ergebnis sei positiv gewesen, teilte Herzberg mit. „Die Entscheidung, ob man aber unter den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen diese Geräte anschafft, muss erst noch gefasst werden“, so Herzberg.
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