Duisburg. Nach dem tragischen Arbeitsunfall eines 31-Jährigen auf dem Werksgelände bei Thyssenkrupp in Duisburg-Bruckhausen gibt es neue Erkenntnisse.
Nach dem tödlichen Arbeitsunfall auf dem Werkgelände bei Thyssenkrupp in Duisburg hat die Staatsanwaltschaft nun erste Details zur Obduktion kommuniziert. Demnach sei der „Todeseintritt auf das Unglücksereignis zurückzuführen“, erklärt eine Staatsanwältin. Derzeit wird zudem nicht von einem Fremdverschulden ausgegangen.
Der 31-Jährige klemmte sich laut Angaben der Polizei in der Nacht zum Samstag, 25. Januar, mit einer Arbeitsbühne zwischen einem Sicherungsgeländer und der Decke im Oxygenstahlwerk 1 am Standort in Bruckhausen an der Kaiser-Wilhelm-Straße ein. Rettungskräfte leisteten noch an der Unfallstelle Reanimationsmaßnahmen und brachten den Mann in ein Krankenhaus, wo er kurze Zeit später verstarb.
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Tödlicher Arbeitsunfall: Verstorbener war nicht bei Thyssenkrupp angestellt
„Es wurde hier ein Verfahren wegen des Arbeitsunfalls eingeleitet, die Ermittlungen diesbezüglich dauern an“, so die Staatsanwaltschaft Duisburg. Weitere Auskünfte erteilt die Behörde zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Bereits am Montag hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass der Verstorbene nicht unmittelbar bei Thyssenkrupp angestellt war, sondern vielmehr über ein Subunternehmen zum Einsatz kam.
Laut Thyssenkrupp war der Verunglückte für „eine Partnerfirma tätig“. Darunter fallen Fremdfirmen, Dienstleister und etwa auch spezialisierte Vertragsfirmen, beispielsweise aus der Industriereinigung oder dem Gerüstbau. „Wir beauftragen Leistungen (Reparaturen, Wartungen, Reinigungen), die notwendig sind, damit wir mit unseren Produktionsanlagen weiterhin Stahl produzieren können“, erklärt eine Sprecherin.
Nur wenige Leiharbeiter bei Thyssenkrupp in Duisburg
Leiharbeit falle hier nicht drunter: „Thyssenkrupp Steel hat bereits vor langer Zeit Leiharbeit im Unternehmen auf ein nötiges Mindestmaß reduziert“, erklärt eine Sprecherin. Für Duisburg nennt sie konkrete Zahlen: Zurzeit arbeiten lediglich 1,2 Prozent der Beschäftigten in einem solchen Arbeitsverhältnis.
Leiharbeit werde bei Thyssenkrupp Steel eingesetzt, wenn sogenannte Spitzen überbrückt werden müssen, beispielsweise durch einen hohen Krankenstand an einer Anlage oder in einer Schicht. Die Leiharbeiter sind demnach bei Thyssenkrupp befristet Teil der Belegschaft und verdienen das Gleiche wie ein Festangestellter auf der Stelle, inklusive Bonus, Schichtzulagen und anderen Vorzügen. Die Dauer der Befristung ist gesetzlich geregelt.
Nach Unfall: psychologische Hilfe für Augenzeugen und Kollegen
Der tragische Unfall des Mitarbeiters mache tief betroffen, teilt Thyssenkrupp mit. „Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Kollegen des Verstorbenen“, sagt eine Sprecherin. Wie viele Beschäftigte während des Unfalls um 3.10 Uhr im Oxygenstahlwerk 1 in unmittelbarer Nähe waren, ist unklar. Eine entsprechende Frage ließ die Pressestelle unbeantwortet. Der Belegschaft und sonstigen Augenzeugen wurde aber psychologische und seelsorgerische Hilfe angeboten, erklärt eine TKS-Sprecherin.
Der Unfall hat auch nochmal zu einer Überprüfung der Arbeitssicherheit geführt. Bei einem solch schwerwiegenden Ereignis wird von Thyssenkrupp der TÜV für eine unabhängige Prüfung eingeschaltet. Die Überprüfung habe bestätigt, dass Arbeitsschutzprozesse „den geltenden Normen entsprechen und ein systematisches Versagen ausschließen“, erklärt eine Sprecherin.
Keine Angaben zu meldepflichtigen Arbeitsunfällen bei Thyssenkrupp
„Die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten hat bei Thyssenkrupp höchste Priorität“, teilt sie weiter mit. Arbeitsprozesse würden per se regelmäßig und umfassend überprüft. „Zusätzlich zu unseren regelmäßigen Stichproben nehmen wir jeden Unfall mit Ausfallzeiten bei Partnerfirmen zum Anlass, auch die Arbeitsschutzprozesse und -bedingungen der für uns tätigen Partnerfirmen zu überprüfen.“
Auf Nachfrage erklärt das Unternehmen nicht, wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle es 2024 bei Thyssenkrupp in Duisburg gegeben hat. Arbeitsunfälle sind meldepflichtig, wenn der oder die Betroffene als Folge des Unfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder gar tödlich verunglückt ist.
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Meldepflichtige Arbeitsunfälle: Zahlen der Berufsgenossenschaft
- Zahlen zu meldepflichtigen Arbeitsunfällen in den Branchen Holz und Metall nennt die Berufsgenossenschaft: Demnach gab es 2023 insgesamt 30,8 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter. 2022 lag dieser Wert bei 30,41.
- Die finalen Zahlen liegen der Berufsgenossenschaft für 2024 noch nicht vor. Eine Trennung nach Wirtschaftszweigen, etwa eine isolierte Ermittlung der Zahl der Arbeitsunfälle für die Stahlindustrie, sei nicht möglich.