Duisburg. Die ersten Duisburger bekommen jetzt ihre Grundsteuerbescheide. In anderen Städten gab es böse Überraschungen. Das können Eigentümer tun.
Die ersten 25.000 von insgesamt rund 125.000 Grundsteuerbescheiden verschickt die Stadt Duisburg am 30. Januar. Gleichzeitig richtet sich die Verwaltung auf viele Bürgerproteste ein. „Wir rechnen mit einem hohen Aufkommen von telefonischen Anfragen“, sagt Stadtsprecher Falko Firlus. „Die Erreichbarkeit der zuständigen Mitarbeitenden der kann dadurch nicht immer sofort gewährleistet sein.“
Dabei ist die Stadt eigentlich die falsche Adresse. Denn sie berechnet die Höhe der Steuer auf der Basis der neuen Grundstückswerte, die im vergangenen Jahr von den Finanzämtern ermittelt wurden. Der Rat der Stadt hat zwar neue Hebesätze festgesetzt, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer wird aber dadurch für die Stadt weitgehend unverändert bleiben.
Grundsteuer: 18.600 Duisburger Widersprüche ruhen bis zum Gerichtsentscheid
Gegen die Festsetzung der neuen Messbeträge für die ihre Gebäude und Grundstücke haben sich bereits viele Duisburger zur Wehr gesetzt, nachdem die Finanzämter im vergangenen Jahr die Bescheide verschickt hatten. Rund 18.600 Widersprüche, die in der vierwöchigen Frist eingingen, ruhen allerdings noch, bis Gerichte über Musterklagen entschieden haben (wir berichteten). Zahlen müssen die Bürger aber zunächst dennoch.
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Spätestens seit der Ratsentscheidung über die neuen Hebesätze im November kann jeder Duisburger die Höhe seiner neuen Grundsteuer leicht berechnen. Viele haben das, wie die Erfahrungen aus den Nachbarstädten zeigen, nicht gemacht. Mancher erlebt nun eine böse Überraschung.
„Scharenweise“, berichtet der Eigentümerverband Haus&Grund in Oberhausen, meldeten sich die Bürger. In Essen berichtete diese Zeitung über Fälle, in denen die Grundsteuer um 3000 und mehr Prozent gestiegen ist. Oft geht es dabei um die Bewertung von unbebauten Flächen oder unbebaubare Waldstücke, die als Baugrund eingestuft wurden.
Bis Ende Februar sollen alle Bescheide in den Briefkästen sein
Richtig ist: Obwohl sich das Gesamtaufkommen nicht ändert, gibt es Verschiebungen. Die Faustregel: Ältere Immobilien (Baujahr vor 1964), für die bisher eine vergleichsweise niedrige Grundsteuer verlangt wurde, steigt die Abgabe, für neuere Immobilien sinkt sie. Die mangelnde Berücksichtigung des Wertzuwachses älterer Immobilien war ein Grund für das Bundesverfassungsgericht, die bisherige Bewertung in seinem Urteil aus 2018 für verfassungswidrig zu erklären und eine Neubewertung anzuordnen.
Erst Ende Februar wird der Grundsteuerbescheid bei allen Duisburgern im Briefkasten stecken. Der Grund sei das „hohe Druck-, Kuvertier- und Postaufkommen“ für die Wahlunterlagen zur Bundestagswahl, erklärt die Verwaltung. Als erste sind nun die Mehrfacheigentümer mit sieben oder mehr Grundstücken an der Reihe.
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Die Stadt weist darauf hin, dass alle Bescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, ihre Gültigkeit verlieren. Zahlungsrückstände bleiben hiervon jedoch unberührt und müssen weiter beglichen werden. Wer seinem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt hat, sollte diesen stornieren. Wer eine Lastschrift-Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt hat, muss nichts weiter veranlassen.
Widerspruchsfrist gegen die Neubewertung ist seit langem abgelaufen
Jedem Bescheid wird auch ein Hinweisblatt mit weiteren Erläuterungen beigefügt. Dort sind auch die Daten aufgelistet, mit denen Bürger per Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief Anfragen zum Grundsteuerbescheid an die Stadt richten können. „Aufgrund der hohen Zahl zu erwartender Eingaben eine Rückmeldung nicht immer zeitnah erfolgen“, sagt Stadtsprecher Falko Firlus.
Adressat für Widersprüche gegen die Festsetzung von Grundsteuerwerten richten sich aber an das Finanzamt. Die vierwöchige Widerspruchsfrist lief nach Versand der Finanzamtsbescheide im vergangenen Jahr. Eigentümern bleibt nun nur, eine Neubewertung zu verlangen. Voraussetzung dafür ist ein anerkanntes Profi-Gutachten, dass der Eigentümer zahlen muss. Aussicht auf Erfolg hat er, wenn das Finanzamt seine Bewertung um mindestens 40 Prozent zu hoch angesetzt hat, heißt es bei den Experten Haus&Grund.
>> EXORBITANTE STEIGERUNG: SCHILDERN SIE UNS IHREN FALL
- Ist ihre Grundsteuer durch die Neubewertung nach der Reform um ein Vielfaches gestiegen? Können Sie sich nicht erklären wie die Messbeträge zustande kommen?
- Auch in Duisburg gibt es wahrscheinlich solche Fälle. Die Redaktion würde gern darüber berichten und würde sich freuen, wenn Sie uns Ihren Geschichte berichten.
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