Duisburg. Ein 20-Jähriger überfiel einen 60-Jährigen am Theater am Marientor. Es war nicht seine erste Tat in Duisburg. Was der Mann jetzt sagt.
In der Nacht zum 8. August 2024 versuchte die Duisburger Polizei an der Juliusstraße einen 20-jährigen Radfahrer anzuhalten. Der ignorierte die Aufforderung zum Anhalten und fuhr einen Polizisten um. Schließlich war auf der Flucht. Wenige Minuten zuvor hatte er am nahegelegenen Theater am Marientor einen 60-Jährigen überfallen.
Der Angreifer hatte dem Mann von hinten in die Kniekehlen getreten, ihm mehrere Faustschläge versetzt und ihm eine Jacke entrissen, die er unter dem Arm trug. Weit kam der 20-Jährige mit seiner Beute allerdings nicht. Bei seinem Versuch, der Polizei mit Gewalt zu entkommen, stürzte zwar ein Beamter und zog sich Prellungen zu, doch auch der Räuber verlor auf dem Fahrrad den Halt.
20-Jähriger schlug auch am Duisburger Hauptbahnhof zu
Der 20-Jährige rappelte sich auf und rannte los. Die Polizei konnte ihn an der Heerstraße stellen. Wie sich herausstellte, hatte der Verdächtige bereits in der Nacht zum 17. Juni einen 67-Jährigen überfallen, als der gegen 3.45 Uhr nach einem Besuch der Duisburger Spielbank auf dem Weg zum Hauptbahnhof war.
Der Angreifer riss ihn zu Boden, durchsuchte ihn, versetzte ihm Faustschläge und nahm dem 67-Jährigen schließlich seine Geldbörse ab, in der sich zwar kein Geld mehr, dafür aber Ausweise aller Art befanden. Gemeinsam mit zwei Zeugen, die auf die Hilferufe des 67-Jährigen aufmerksam geworden waren, verfolgte er den Täter.
Der 20-Jähroge flüchtete in die U-Bahn-Station und entkam. Seine Geldbörse bekam der Besitzer dennoch wieder: Der Angeklagte hatte sie auf der Flucht offenbar einer Gruppe von Männern gegeben, die sich in der Station aufhielten. Sie übergaben die Geldbörse.
„So wie bisher möchte ich nicht weiter leben“
Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz gestand der Angeklagte alle Taten rückhaltlos ein. Er habe Geld für seinen Drogenkonsum benötigt. Seit einigen Jahren ist er abhängig von Crack, einer besonders wirksamen und gefährlichen Kokain-Variante. Eine psychiatrische Sachverständige hielt den Angeklagten angesichts des planvollen Vorgehens bei den Taten dennoch für voll schuldfähig.
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Das Jugendschöffengericht verurteilte den Heranwachsenden zu drei Jahren Jugendhaft. Zu Gunsten des Angeklagten wirkte sich dessen Geständnis aus, strafschärfend mussten sich dafür einschlägige Vorstrafen auswirken. Mit dem Urteil ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der 20-Jährige hat ausreichende Motivation für die Therapie: „So wie bisher möchte ich nicht weiter leben“, bekannte er.