Duisburg. Sie überfielen Spielhallen in Duisburg und brachen Geldkassetten heraus: Jetzt fiel das Urteil gegen ein Räuber-Pärchen aus Hamborn..
Mit drei eher untypischen Überfällen auf Duisburger Spielhallen musste sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz seit Ende Oktober befassen. Die Täter brachen mitten im laufenden Betrieb mit Gewalt Automaten auf, entnahmen die Geldkassetten und entkamen mit insgesamt rund 6300 Euro. Nach sechs Verhandlungstagen fiel nun ein Urteil.
In schneller Folge hatte der Hauptangeklagte, ein 33 Jahre alter Hamborner, die Taten begangen. Am 21. Januar 2024 schlug er an der Hohe Straße in der Innenstadt zu. Dort konnte er gleich zwei Geldkassetten aus Automaten heraus stemmen.
Am 19. Februar bedrohte er einen Mitarbeiter einer nur ein paar Hundert Meter entfernten Spielhalle an der Lenzmannstraße mit einem Brecheisen, als der einen Stuhl warf, um die Tat zu verhindern. Bei beiden Überfällen war die Freundin des 33-Jährigen dabei. Auch der 22-Jährigen – ebenfalls aus Hamborn – sicherte das einen Platz auf der Anklagebank.
Zwischendurch beging der 33-Jährige, gemeinsam mit anderen Mittätern, einen weiteren Überfall auf eine Spielhalle an der Straße Auf dem Damm in Meiderich. Dabei wandte der Angeklagte auch Gewalt an: Er schlug eine Mitarbeiterin, nachdem die seine Flucht zu verhindern versuchte. Sie packte den Täter an der Weste, brachte ihn so zu Fall. Der schlug daraufhin mit Fäusten zu.
Urteil gegen Räuber-Paar aus Duisburg
Beide Angeklagte, die bereits seit März 2024 in Untersuchungshaft saßen, legten während des Verfahrens Geständnisse ab. Der 33-Jährige nannte dabei seinen Drogenkonsum als Hauptmotiv. Das Landegericht verurteilte ihn wegen bewaffneten Diebstahls, zweifachen besonders schweren Raubes und Körperverletzung zu acht Jahren Gefängnis.
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Einen Teil der Strafe wird der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt verbringen dürfen. Zuvor wird er allerdings noch zweieinhalb Jahre im Gefängnis sitzen müssen. Seine Freundin muss für ihre zweifache Mitwirkung an den Taten vier Jahre in Haft. Die Strafen bewegten sich innerhalb einer zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidigern getroffenen Verständigung, die für den Fall von Geständnissen eine vergleichsweise günstige Gesamtstrafe in Aussicht stellte.