Duisburg. Die DVG in Duisburg hat zahlreiche Betrugsfälle mit dem Deutschlandticket zu beklagen – und mit diesen Maßnahmen reagiert. Wer davon betroffen ist.

Mehrere hundert Betrugsfälle mit dem Deutschlandticket hat die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) zu beklagen. Dies teilte DVG-Sprecherin Kathrin Naß auf Nachfrage der Redaktion mit. Das WDR-Magazin „Westpol“ hatte zuletzt über die kriminellen Machenschaften berichtet – und von mindestens 10.000 Fällen in ganz NRW.

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Die Betrüger bestellen demnach mit gestohlenen Kontodaten über das Lastschriftverfahren Deutschlandtickets bei Verkehrsunternehmen. Anschließend verkaufen die Kriminellen die Tickets, die ab 1. Januar 2025 regulär 58 statt 49 Euro im Monat kosten, dann deutlich günstiger über Webseiten oder Messenger-Dienste wie Telegram.

DVG in Duisburg: Hunderte Betrugsfälle mit Deutschlandtickets

Möglich ist dies, da für das Abbuchen einer Lastschrift nur wenige Daten bekannt sein müssen – der Name des Kontoinhabers und die IBAN (Internationale Bankkontonummer) genügen. Darauf verweist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, die bereits Ende Mai 2024 auf ihrer Webseite über Betrugsfälle mit dem Deutschlandticket berichtet hat.

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„Die uns bekannten Fälle wurden ausschließlich über SEPA-Lastschriften abgewickelt“, bestätigt die DVG-Sprecherin. Dabei handele es nur um Online-Tickets. Chipkarten, die beim Verkehrsunternehmen in Duisburg nach eigenen Angaben 95 Prozent der Deutschlandtickets ausmachen, seien nicht betroffen. Sie seien mit mehrfachen Sicherheitssystemen kryptografisch und prozessual abgesichert und werden konkret an Postadressen versandt.

Zur Frage, wie die Betrüger bei den Online-Tickets genau vorgegangen sind, will und könne die DVG keine Auskunft geben. Schließlich handele es um „sicherheitsrelevante und auch personenbezogene Daten“, so Naß. Nur so viel: „Grundsätzlich betraf der Identitätsklau Bank und Postadresse.“

Frist, um Abbuchungen rückgängig zu machen

Positiv ist nach Angaben der Verbraucherschützer, dass sich Abbuchungen bis zu acht Wochen nach erfolgter Abbuchung rückgängig machen lassen. Bei nicht autorisierten Lastschriften, also bei all jenen, bei denen gar keine Ermächtigung für die Abbuchung oder ein Lastschriftmandat erteilt wurde, betrage die Frist sogar 13 Monate. Dann aber haben die Verkehrsunternehmen den Schaden.

DVG-Sprecherin Kathrin Naß teilt mit, dass das Duisburger Verkehrsunternehmen Als Konsequenz aus den Betrugsfällen das SEPA-Lastschriftverfahren für Neukunden deaktiviert hat.
DVG-Sprecherin Kathrin Naß teilt mit, dass das Duisburger Verkehrsunternehmen Als Konsequenz aus den Betrugsfällen das SEPA-Lastschriftverfahren für Neukunden deaktiviert hat. © Daniel Tomczak / DVV | Daniel Tomczak

Dies bestätigt die DVG ebenfalls. Die Größenordnung müsse noch geklärt werden. „Ob der entstandene Schaden über vertragliche Vereinbarungen mit dem Finanzdienstleister ganz oder teilweise kompensiert werden kann, wird noch geprüft“, sagt Naß. Sie betont aber: „Gegenüber den Personen, die sich beim Zahlungsdienstleister wegen Identitätsklau gemeldet haben, wurde nach Vorlage einer Datenmissbrauchserklärung jede Forderung eingestellt.“

SEPA-Lastschriftverfahren für Neukunden deaktiviert

Als Konsequenz aus den Betrugsfällen hat das Duisburger Verkehrsunternehmen das SEPA-Lastschriftverfahren für Neukunden deaktiviert. „Das Problem ist bereits seit Juli gelöst“, sagt die DVG-Sprecherin. „Seit der Umstellung gab es bei uns keine weiteren Fälle.“

Sie betont: „Über PayPal und Kreditkarte können Neukunden das Deutschlandticket weiterhin online bestellen. Und auch in unserem Kundencenter kann das Ticket natürlich erworben werden.“ Und Bestandskunden haben laut Naß nach wie vor die Möglichkeit, die SEPA-Lastschrift wie gewohnt zu nutzen.

>> TIPPS DER VERBRAUCHERZENTRALE DUISBURG

  • Der Verbraucherzentrale in Duisburg sind keine Betrugsfälle mit dem Deutschlandticket bekannt.
  • Berater Harald Rahlke empfiehlt, regelmäßig Abbuchungen auf dem Konto zu kontrollieren.
  • Wer nicht autorisierte Lastschriften bemerke, habe zwar bis zu 13 Monate nach erfolgter Abbuchung Zeit, diese zurückfordern. Rahlke rät aber dazu, schnell zu handeln und auch Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.