Duisburg. Schimmel, Fliegen, Dreck: Lebensmittelkontrolleure haben bei einer Bäckerei in Duisburg Hygienemängel entdeckt. Der Fall landete vor Gericht.
Bei einer Routinekontrolle in einer türkischen Bäckerei im Duisburger Norden kamen die städtischen Kontrolleure mit dem Notieren von Missständen kaum noch nach: Überall fanden sie Schimmel, Dreck und Fliegen. Die zwei Betreiber standen jetzt wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Liste der beanstandeten Mängel umfasste 24 Punkte. Speisereste lagen in den Theken, Schimmel blühte in den Fugen und Dichtungen von Glasschiebetüren und Schränken. In Knetmaschinen fanden sich alte Produktionsstände, in Schüsseln und Töpfen standen Zutaten offen herum, die eigentlich hätten gekühlt werden müssen. Mülltüten standen offen neben Lebensmitteln.
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Bäckerei in Duisburg: „erheblicher Fliegenbefall“
Ausgerechnet in einer Spülmaschine waren Lebensmittel gelagert, die auch nicht mehr besonders appetitlich aussahen. „Schimmelartig“ und „stark verschmutzt“ waren die in der Beanstandungsliste am häufigsten vorkommenden Worte. In sämtlichen Räumen hatten die Kontrolleure zudem einen „erheblichen Fliegenbefall“ festgestellt. Das Fazit des Prüf-Protokolls lautete „ekelerregend“.
Die Angeklagten, ein Duisburger und seine jüngere Schwester, bestritten die Missstände nicht. Allerdings verstanden sie nicht recht, wieso sie denn jetzt vor Gericht standen. Die Strafrichterin hatte eine Erklärung: „Weil es nicht die erste Kontrolle war, bei der Missstände festgestellt wurden.“
Angeklagte akzeptieren Geldstrafe
Wegen Inverkehrbringen von zum Verzehr nicht geeigneten Lebensmitteln verurteilte die Richterin die Angeklagten zu Geldstrafen. Der Betreiber muss 2000 Euro (40 Tagessätze zu je 50 Euro), seine Schwester muss 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen.
Die Richterin hielt den Angeklagten das Geständnis zugute, das die Vernehmung von Zeugen überflüssig machte. Und im Vergleich zu ähnlichen Fällen sah sie die Verstöße noch „am unteren Ende der Ekelhaftigkeit“, zumindest seien keine Maden oder Kakerlaken gefunden worden. Die Angeklagten akzeptierten die Geldstrafe ohne jeden Widerspruch und verzichteten auf Rechtsmittel.
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