Hünxe/Voerde. Sechs Kampfhubschrauber der US-Army sind in 455 Metern Höhe über die Region geflogen. Sie kommen vom größten NATO-Manöver seit Jahrzehnten.

Eine Armada Hubschrauber ist am Montagnachmittag über den Niederrhein geflogen und hat viele Menschen aufgeschreckt. Die sechs Militär-Hubschrauber wurden etwa in Hünxe, Schermbeck und Voerde gesichtet. Die Helikopter waren auf dem Rückflug vom größten Nato-Übungsmanöver seit Ende des Kalten Krieges von Pole über Bückeburg in Richtung Eindhoven.

Nach Auskunft des Luftfahrtamts der Bundeswehr in Köln und des Zentrums für Luftoperationen in der von-Seydlitz-Kaserne in Kalkar handelte es sich um sechs Hubschrauber der US Army: Vier Hubschrauber vom Typ AH-64 Apache und zwei UH-60 Blackhawk Helikopter. Die Formation gehöre zu einer Gruppe von insgesamt 43 Luftfahrzeugen, so das Zentrum Luftoperationen: „Es ist also damit zu rechnen, dass in naher Zukunft noch mehrere Helikopter am Himmel über dem Niederrhein zu sehen sein werden.“

Das ist „Steadfast Defender“

An der mehrmonatigen Übung „Steadfast Defender“ (Standhafter Verteidiger, abgekürzt STDE24) nahmen 90.000 Soldatinnen und Soldaten alle 31 Nato-Staaten plus Schweden teil, außerdem 1100 Kampffahrzeuge, 80 Flugzeuge Helikopter und Drohnen und 50 Marineschiffe teil. Es war das größte Manöver seit Jahrzehnten. Dabei wurde die Reaktion auf einen russischen Angriff auf das Bündnisgebiet der Nato geprobt. In diesem Rahmen haben unter anderem 20.000 Soldaten aus Frankreich, Deutschland, Italien, Litauen, Polen, Slowenien, Spanien, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den USA in Polen beim Untermanöver „Dragon 24“ in Polen die Überquerung der Weichsel geprobt. Die Übung „Steadfast Defender“ lief offiziell bis Ende Mai.

Helikopter waren unbewaffnet

Der Bereich Hünxe sei dabei in einer Höhe von etwa 455 Metern über Grund überflogen worden, so der Sprecher des Luftfahrtamts. Das entspreche den flugrechtlichen Bestimmungen. Helikopter würden „regelmäßig tiefer als strahlgetriebene Flugzeuge“ fliegen, erklärt das Zentrum für Luftoperationen Kalkar, für die Bevölkerung habe keine Gefahr bestanden: „Die Flüge erfolgen unbewaffnet.“

Das sind die Regeln

Es müssen sich zwar „nicht alle Luftfahrzeuge bei der Luftwaffe anmelden“, deswegen seien nicht alle Flüge bekannt. Aber: Für alle Luftfahrzeuge gelten „die gleichen Mindestflughöhen und Verfahren.“ Der Flugbetrieb, auch durch ausländische Streitkräfte, sei durch nationale Flugregularien geregelt, erläutert das Zentrum Luftoperationen Kalkar. Diese basieren laut Luftfahrtbundesamt auf den Grundlagen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und dessen Durchführungsbestimmung, der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Zur Umsetzung dieser Vorschriften habe das Verteidigungsministerium Flugbetriebsbestimmungen erlassen und im militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland (MILAIP) festgelegt. Diese seien „für alle in der Bundesrepublik Deutschland Flugbetrieb durchführenden Nationen verbindlich“, so das Luftfahrtamt.

Das sind „Apache“ und „Black Hawk“

  • Der AH-64 Apache ist ein schwerer, zweimotoriger Kampfhubschrauber, der vor allem von der US Army eingesetzt wird. Er fliegt bis zu 293 Stundenkilometer schnell und ist 18 Meter lang. Das Fluggerät wurde vom amerikanischen Unternehmen Hughes Aircraft entwickelt und wird heute von Boeing produziert.
  • Der UH-60 Black Hawk ist ein mittelschwerer Transporthubschrauber. Er fliegt 295 Stundenkilometer schnell und ist 20 Meter lang. Er wird vom US-Hersteller Sikorsky Aircraft Corporation produziert.

Zuletzt flogen zwei Kampfjets über Dinslaken

Der Überflug der Kampfhubschrauber war nicht der erste Vorfall dieser Art in letzter Zeit. Erst vor wenigen Wochen haben zwei tieffliegende Kampfjets in Dinslaken einige Menschen beunruhigt. Ältere Bürger fühlte sich an Kriegszeiten erinnert. Die Tornados der Bundeswehr sind in einer Höhe von 152 beziehungsweise 448 Metern über das Stadtgebiet gedonnert. Auch das im Einklang mit den Vorschriften. Grundsätzlich sei militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig, hieß es aus dem Luftfahrtamt der Bundeswehr. Zwar werde versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen, um eine „übermäßige“ Belastung der Bevölkerung zu vermeiden. „Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen“, so das Luftfahrtamt der Bundeswehr.