Dinslaken. In einer Stellungnahme erläutert die Verwaltung, warum Hol- und Bringzonen nicht in Betracht kommen. Der Rat schloss sich der Stellungnahme an.

Die Bruchschule hat den Versuch unternommen, Elterntaxis, mit denen die Kinder vor Schule abgesetzt und abgeholt werden, Einhalt zu gebieten. Im Rahmen einer Aktionswoche wurde im Mai der Schülerschaft nahegelegt, zu Fuß den Weg zur Schule zurückzulegen. Wie die Stadt in einer Vorlage für die jüngste Ratssitzung berichtet, soll die Aktion dauerhaft in den Schulalltag implementiert werden. Zweimal im Jahr soll sie stattfinden. Die Grünen haben die Einrichtung sogenannter „Hol- und Bringzonen“ in der Umgebung von Grundschulen und Kindertagesstätten beantragt. Für die Bruchschule wäre das keine Lösung, denn aufgrund der schwierigen Lage der Schule im Stadtteil werde die Einrichtung von Hol- und Bringzonen zunächst nicht weiter verfolgt.

Eltern ermutigen

Grundsätzlich, so beginnt die Stellungnahme der Verwaltung, seien Hol- und Bringzonen als eine mögliche Maßnahme geeignet, um den Hol- und Bringverkehr von Eltern an Grundschulen zu steuern. Hierzu würden Stellplätze oder sonstige geeignete Örtlichkeiten entsprechend ausgeschildert.

An diesen sicheren Stellen würden Kinder in einem ausreichenden Abstand von der Schule von ihren Eltern aus dem Auto gelassen und könnten dann auf einem sicheren Weg alleine oder in Gruppen zu Fuß zur mit weniger Verkehrsaufkommen belasteten Schule gelangen. So sollten Eltern ermutigt werden, ihre Kinder zumindest einen Teil des Weges ohne sie und zu Fuß zurücklegen zu lassen.

Aufklärerische und pädagogische Kampagnen

Allerdings funktionieren nach Expertenmeinungen Hol- und Bringzonen nur dann, wenn Schule und Eltern ein Problem im Hol- und Bringverkehr sehen und wenn die Rahmenbedingungen für die Einrichtung solcher Zonen stimmen. Eine höhere Akzeptanz für Maßnahmen im Verkehrsbereich könne danach aber auch durch aufklärerische, pädagogische Kampagnen erreicht werden, in der zum Beispiel auch Kinder ihre Eltern durch Erfahrungen aus dem schulischen Verkehrserziehungsunterricht „miterziehen“.


Zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Kindertageseinrichtungen könne laut Verwaltung keine allgemeine Aussage getroffen werden, diese seien im Einzelfall zu prüfen. Dies wurde von einem der Autoren des ADAC-Leitfadens „Das Elterntaxi an Grundschulen“ auch noch einmal auf Nachfrage gegenüber der Stabsstelle Stadtentwicklung (Verkehrsplanung) im Rahmen der Prüfungen im Arbeitskreis Verkehr 2016 bestätigt.

Nach Einschätzung des ADAC sei gerade die Spanne der physischen und psychischen Fähigkeiten von Kindern zwischen drei und sechs Jahren enorm groß. Im Unterschied zu Hol- und Bringzonen an Schulen würden bei Kindergärten sicherlich die wenigsten Eltern ihre Kinder von einer solchen Zone alleine zur Einrichtung laufen lassen, sondern sie eher begleiten. Somit würden hier etwa drei Minuten Parkzeit sicherlich nicht ausreichen, was wiederum zu einem größeren Stellplatzbedarf führte.

Situation genau betrachten

Im Leitfaden sei auch dargestellt, dass man die Situation vor Ort und die jeweils spezielle Problematik zunächst ganz genau betrachten müsse, um festzustellen, ob Hol- und Bringzonen überhaupt eine Lösung darstellen würden. Der Leitfaden beschäftige sich zudem detailliert mit den Anforderungen an Standorte für Hol- und Bringzonen. Hier wird unter anderem beschrieben, dass diese mindestens 250 Meter von der Schule entfernt sein sollten.

Wegen des großen Verkehrs kommt es an den Schulen immer wieder zu Behinderungen.
Wegen des großen Verkehrs kommt es an den Schulen immer wieder zu Behinderungen. © FUNKE Foto Services | Markus Weissenfels


Aus den oben genannten Gründen kommt aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Prüfungsergebnisse des Arbeitskreises Verkehr unter Hinweis auf die Fachliteratur eine pauschale Ausweisung und Einrichtung von Hol- und Bringzonen in der Umgebung von Grundschulen und Kindertagesstätten in Dinslaken jedoch zunächst nicht in Betracht.

Erneute Gespräche mit den Schulleitern

Die Ergebnisse der Prüfung des verwaltungsinternen Arbeitskreises Verkehr wurden zudem am 17. August 2016 im Rahmen einer Konferenz der Dinslakener Grundschulleitungenvorgestellt. Von Seiten der Grundschulen wurden damals entweder keine Probleme mit dem Hol- und Bringverkehr benannt oder es konnten keine geeigneten Örtlichkeiten in der Nähe der Schule identifiziert werden.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, die Thematik von Hol- und Bringzonen erneut im Rahmen einer Schulleitungskonferenz der Grundschulen vorzustellen und dabei gegebenenfalls auch Termine mit den Schulleitungen zu vereinbaren, um die jeweilige spezifische Schulweg- und Verkehrssituation vor Ort zu besprechen.

Der Rat schloss sich der Stellungnahme der Verwaltung an. (mt)