Dinslaken. Ein Sprecher des Landgerichts Duisburg erklärte, dass der Haftbefehl gegen den umstrittenen Schlagersänger aufgehoben wurde.
Der Haftbefehl gegen den umstrittenen Schlagersänger Michael Wendler ist aufgehoben worden. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Duisburg am Montag. Demnach sei dieser bereits am 22. September aufgehoben worden, nachdem der Anwalt des 49-Jährigen eine Beschwerde gegen den sogenannten Sitzungshaftbefehl eingelegt hatte.
Prozess gegen den Sänger läuft weiter
Wendler war im Juli nicht als Angeklagter in einem Prozess vor dem Amtsgericht in Dinslaken erschienen, weshalb er mit dem Haftbefehl zur Verhandlung gebracht werden sollte. Laut Angaben des Sprechers sah das Landgericht diesen „nicht als verhältnismäßig“ an, weil der Sänger („Egal“, „Sie liebt den DJ“) durch seinen Rechtsanwalt vor Ort vertreten wurde. Für die Aufklärung sei es daher nicht notwendig gewesen, dass Wendler selbst vor Gericht erscheine. Der Prozess gegen ihn laufe jedoch weiter, erklärte der Sprecher. Mit dem Haftbefehl hätten die deutschen Behörden die Möglichkeit gehabt, Wendler in Haft nehmen zu können. Ob dieser aber in den USA, wo er aktuell lebt, überhaupt vollstreckt werde, war unklar.
Wohnort bleibt Amerika
Der „Bild“-Zeitung sagte Wendler, dass er jetzt wieder nach Deutschland zurückkehren möchte: „Ja – ich komme zurück nach Deutschland! Nicht mit Wohnort, der bleibt die USA“, kündigte er in dem Bericht von Montag an. Er wolle weiter Musik machen: „Ich bin mir sehr sicher, dass es im kommenden Jahr 2022 allen Grund zur Hoffnung gibt, wieder vollumfänglich musikalisch arbeiten zu können“.
Gegen den Sänger war ein Strafbefehl erlassen worden
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Schlagersänger vorgeworfen, Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Ihm sollen - so der Vorwurf im Strafbefehl - Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke „Michael Wendler“ übertragen worden sein. (dpa)