Ruhrgebiet. Nach Anschlägen von Solingen und Siegen dürfen keine gefährlichen Gegenstände ins Gepäck. Waffenverbot wird im Advent verstärkt kontrolliert.
Waffen am Bahnhof verboten: Mit Eröffnung der Weihnachtsmärkte untersagt die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen das Mitnehmen von „gefährlichen Gegenständen“ an 26 Haltestellen im Land. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem kommenden Freitag (15. November) und soll bis zum Tag vor Heiligabend gelten.
Die Verfügung, die die Behörde in St. Augustin am Mittwoch veröffentlichte, zielt laut Polizei darauf ab, „die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, die zur Anreise zu den Weihnachtsmärkten stark genutzt werden, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren“. Ereignisse wie die Messeranschläge von Solingen oder Siegen zeigten, dass solche Verbotsmaßnahmen bei Veranstaltungen „essenziell“ seien.
Zahl der Gewalttaten rund um Bahnhöfe zuletzt gestiegen
Mehr als sechs Millionen Reisende bundesweit, rechnet die Bundespolizei, die unter anderem für die Bahnhöfe zuständig ist, vor, nutzten im Durchschnitt täglich die Bahn, 2,2 Millionen sind es allein in NRW. Die Bahnhöfe seien „insbesondere bei Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten in den Städten sehr stark frequentiert“. Allerdings seien gerade dort Gewaltdelikte ein bedeutendes Phänomen der Kriminalität. Die Anzahl der allein durch die Bundespolizei festgestellten Gewalttaten auf Bahnanlagen im Land sei 2024 im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Ein weiterer Anstieg in der Adventszeit soll mit der Allgemeinverfügung verhindert werden.
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Ab dem 15. November um 14 Uhr – wenn in Duisburg, Essen, Oberhausen die Weihnachtsmärkte bereits laufen – bis zum 23. Dezember gilt das Waffenverbot an 26 Bahnhöfen. Betroffen sind Ruhrgebiet die Hauptbahnhöfe von Duisburg, Oberhausen, Dortmund, Bochum, Unna, Mülheim an der Ruhr, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Essen und Essen-Steele, Wanne-Eickel, Herne, Hagen und Hamm. Auch in Köln, Düsseldorf oder Aachen will die Bundespolizei verstärkt kontrollieren.
Das Mitführen gefährlicher Gegenstände bleibt montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 23 Uhr und Freitag, 14 Uhr bis Sonntag, 24 Uhr, untersagt. Der Geltungsbereich umfasst die Bahnhofsgebäude inklusive der Bahnsteige. Ausgenommen sind die jeweiligen U-Bahn- und Stadtbahn-Bereiche. Das Verbot umfasst neben Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (Messer, Beile, Pistolen) auch andere Objekte, „die potenziell zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind“ – also auch Werkzeuge.
Bei Verstößen drohen Platzverweise und Zwangsgelder
Laut Bundespolizei sollen sich Reisende darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen überprüft werden. Verstöße können mit Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder einem Zwangsgeld geahndet werden, Verstöße gegen das Waffengesetz könnten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Seit 2018 hat die Bundespolizei in NRW nach eigenen Angaben bereits fast 40 solcher Verbote anlassbezogen und zeitlich begrenzt an ausgewählten Bahnhöfen ausgesprochen, zuletzt während Fußballeuropameisterschaft an allen Spielorten und erst in dieser Woche: zur Sessionseröffnung des rheinischen Karnevals am 11.11.