Berlin. Die aktuelle Gesundheitskarte steht vor einer großen Änderung. Wird das neue Modell zur Pflicht? Was Versicherte jetzt wissen müssen.

Erst 2014 wurde mit der elektronischen Gesundheitskarte ein neuer Nachweis für Versicherte eingeführt. Bisher findet das Plastikkärtchen seinen Platz meist im Portemonnaie, ab Januar 2024 kann es aber auch auf das Smartphone wandern.

Gesundheitskarte: Digitale Features sollen Erleichterungen bringen

Mit der neuen digitalen GesundheitsID sollen Versicherte in der Lage sein, über ihr eigenes Smartphone ihre elektronische Patientenakte abzurufen und E-Rezepte herunterzuladen. Die Bundesregierung verspricht sich davon vor allem eine Zeitersparnis und eine Vermeidung unnötiger Arzttermine.

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Gesundheitskarte: Neue Herausforderungen für digital unerfahrene Nutzer

Doch um die GesundheitsID und ihre Features wirklich nutzen zu können, ist einige Vorarbeit nötig. So benötigen Versicherte zunächst ein NFC-fähiges Smartphone und auch Personalausweis oder Versichertenkarte müssen NFC-fähig sein, damit die Identität des Nutzers verifiziert werden kann. Dazu ist ein sechsstelliger PIN nötig, für die Versichertenkarte erhält man diesen bei seiner Krankenversicherung, der Personalausweis verfügt über einen eigenen PIN.

Für digital unerfahrene Nutzerinnen und Nutzer kann der ganze Prozess und auch die tatsächliche Nutzung der GesundheitsID sehr herausfordernd sein, deswegen bleibt ihre Nutzung auch zunächst optional. Zwar müssen Krankenkassen die GesundheitsID ab Januar 2024 anbieten und Kassenärztinnen und -ärzte sind verpflichtet, Rezepte auf Wunsch auch digital auszustellen, Versicherte müssen dieses Angebot aber nicht nutzen.

Gesundheitskarte: Bald auch Smartphone als Versicherungsnachweis verwendbar

Ab dem 1. Januar 2026 kommt dann noch eine weitere Funktion hinzu: Das Smartphone mit GesundheitsID reicht dann als Nachweis für Versicherte in Arztpraxen aus, eine physische Versichertenkarte wird gänzlich überflüssig. Ob die GesundheitsID dann zur Pflicht wird, ist nicht bekannt.