Bottrop/Essen. Der nächste wichtige Schritt für den Abriss und Neubau der Brücke an der A42 bei Bottrop/Essen ist gemacht. Warum das Verfahren so lange dauerte.
Die nächste Hürde für den sechsspurigen Ausbau und Neubau der maroden A42-Brücke ist genommen. Auf WAZ-Nachfrage teilt die Bezirksregierung Münster mit: „Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A42 ist am 28. Juni 2024 erteilt worden und wird vom 22. Juli 2024 bis zum 5. August 2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung stehen.“
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Mit dem Beschluss hat die Autobahn GmbH als Eigentümerin grünes Licht. „Jetzt kann die detaillierte Planung aufgenommen und die Ausschreibung vorbereitet werden“, sagt Bernd A. Löchter, Leiter der Stabsstelle Kommunikation der Autobahn Westfalen.
Die Bezirksregierung erklärt, wo nun die Zuständigkeiten liegen: „Das Planfeststellungsverfahren ist mit dem ergangenen Beschluss zunächst abgeschlossen. Die nächsten Schritte (Ausführungsplanung, Bauantrag etc.) liegen bei der Autobahn GmbH.“
Die neue Brücke der A42 wird nach Norden versetzt gebaut
Wann es zeitlich konkret mit dem Ausbau beziehungsweise Neubau losgeht, kann die Autobahn GmbH wegen nun beginnender Detailplanung und Ausschreibung noch nicht sagen. Bei der Detailplanung soll es etwa um die Ausgestaltung der Brücke gehen und wie das Bauwerk aussehen soll. Die neue Brücke wird zum Beispiel versetzt, ein wenig nördlicher als die jetzige. „Dadurch verändert sich auch die Führung der Autobahn“, sagt der Sprecher von Autobahn Westfalen.
„Das Planfeststellungsverfahren ist mit dem ergangenen Beschluss zunächst abgeschlossen. Die nächsten Schritte (Ausführungsplanung, Bauantrag etc.) liegen bei der Autobahn GmbH.““
Bei der künftigen Ausschreibung ist eines schon klar. „Die Schnelligkeit der auszuführenden Arbeiten wird ein wesentlicher Teil bei der Entscheidung sein“, sagt Bernd A. Löchter. Das heißt: Firmen, die ein Angebot abgeben, sollen auch zügig fertig werden.
Planfeststellungsverfahren sind komplex: So lief es bei der A42
Das Planfeststellungsverfahren hat sich gezogen wie Kaugummi. Und es zeigt einmal, wie komplex und kompliziert Bauvorhaben sein können.
Die Bezirksregierung Münster schildert auf WAZ-Anfrage den Ablauf für den Ausbau der A42. „Zunächst hat die Autobahn GmbH als Vorhabenträgerin (VHT) bei der Bezirksregierung Münster als Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf den Ausbau der A42 eingereicht“, so die Behörde. Vom 19. April 2021 bis 18. Mai 2021 standen die Planungsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. „Bis zum 19. Mai 2021 konnten Private und Träger öffentlicher Belange die Einwendungen beziehungsweise Stellungnahmen erheben“
Einwendungen und Stellungnahmen dürfen zu den Plänen abgegeben werden
Es folgte der nächste Schritt. „Während der gesetzten Frist sind zu dem Plan Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben worden sowie Rückmeldungen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen, zu denen sich die Vorhabenträgerin (VHT) dann schriftlich geäußert hat.“ Zu Trägern öffentlicher Belange gehören beispielsweise Landschaftsverbände und Versorger.
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Daraufhin habe, so die Bezirksregierung Münster, im August 2022 ein Erörterungstermin stattgefunden, in dem alle Einwenderinnen und Einwender „noch einmal rechtliches Gehör bekamen und umfangreich Gelegenheit hatten, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben.“
Einwendungen und Stellungnahmen: Autobahn GmbH nimmt Planänderungen vor
Die Autobahn GmbH hat danach im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens reagiert. Aufgrund der Einwendungen und Stellungnahmen und den Ergebnissen des Erörterungstermins sind verschiedene Planänderungen vorgenommen worden.
Mit der Folge: Diese Planänderungen wurden erneut öffentlich ausgelegt. Dazu haben die betroffenen Träger öffentlicher Belange Mitte des Jahres 2023 weitere Stellungnahmen abgegeben. „Planfeststellungsverfahren sind komplex“, teilt die Bezirksregierung Münster gegenüber der WAZ mit.
„Die Planunterlagen werden anhand der zwingenden rechtlichen Vorgaben geprüft. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt in der Notwendigkeit, eine tiefgehende Betrachtung des Abwägungsmaterials vorzunehmen. Die eingehende Einwendungen und Stellungnahmen werden diesbezüglich gesichtet, ausgewertet und umfassend überprüft. Dieser Prozess kann zur Erforderlichkeit weiterer Planänderungen führen“
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Dann ist noch immer nichts entschieden. Denn: „Die letzten Planänderungen beziehungsweise -ergänzungen wurden im Mai und Juni 2024 von der Autobahn GmbH eingereicht. Auf der Grundlage der aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geänderten und ergänzten Planunterlagen wurde dann der Planfeststellungsbeschluss erteilt“, so die Bezirksregierung Münster abschließend.
Der Laie würde sich jetzt fragen: „Ist das wirklich alles nötig?“ Die Antwort der Behörde erklärt: „Die Planfeststellung ist ein in gesetzlich angeordneten Fällen durchzuführendes förmliches Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit eines konkreten (Infrastruktur-)Vorhabens.“