Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden: Der 75-jährige Friedhelm Adolfs muss seine Wohnung wegen Dauerrauchens nach 40 Jahren verlassen. Sein Anwalt befürchtet jetzt Räumungsklagen weiterer Eigentümer.
Düsseldorf. Im Streit um Zigarettenrauch in einem Düsseldorfer Mietshaus muss ein rauchender Rentner nach 40 Jahren seine Wohnung räumen. Das hat das Landgericht am Donnerstag entschieden. Die Räumung soll bis Jahresende erfolgen.
Dem ehemaligen Hausmeister Friedhelm Adolfs war die Wohnung zuvor wegen „unzumutbarer Belästigung“ seiner Hausnachbarn fristlos gekündigt worden. Gerichte in zwei Instanzen haben nun der Eigentümerin Recht gegeben und den Rauswurf bestätigt.
Wie das Landgericht am Donnerstag befand, liege der „schwerwiegende Pflichtverstoß“ nicht im Rauchen selbst, sondern darin, dass der Rentner die Geruchsbelästigung durch sein Verhalten gefördert habe. So habe Adolfs nichts dagegen unternommen, dass der Qualm in den Hausflur ziehe. Außerdem habe er unzureichend gelüftet und seine Aschenbecher nicht geleert.
„Das ist eine schlechte Nachricht für Mieter“
„Das ist eine schlechte Nachricht für Mieter in Deutschland“, sagte Anwalt Martin Lauppe-Assmann. Eigentümer könnten sich durch das Urteil ermutigt fühlen, mit verhaltensbedingten Räumungsklagen gegen Mieter vorzugehen.
Der Fall wird aber vermutlich noch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen: Das Landgericht ließ überraschend die Revision zu. Damit könnte grundsätzlich geklärt werden, ob Rauch, der aus einer Wohnung in ein Mehrfamilienhaus zieht, ein Kündigungsgrund ist (Az.: 21 S 240/13). „Sehr vieles spricht dafür, dass wir die Rechtsmittel ausschöpfen“, sagte Lauppe-Assmann. Vor einer Entscheidung müsse er aber das schriftliche Urteil studieren.
Er habe sich für den Fall einer Niederlage keine Gedanken gemacht, wie es mit ihm weitergehe und müsse sich nun mit seinem Anwalt beraten, sagte Adolfs.
„Endlich hat ein Gericht dem Zwangsrauchen ein Ende gesetzt und den Mut gehabt, nicht mehr dem Störer (Raucher) sondern dem Gestörten (Nichtraucher) Recht zu geben“, begrüßte der Vorsitzende von Pro Rauchfrei, Siegfried Ermer, das Urteil.
Mieterbund: Rauchen in der Wohnung weiterhin erlaubt
Rauchen in der Mietwohnung bleibe weiterhin erlaubt, betonte dagegen der Deutsche Mieterbund. Raucher müssten aber den Zigarettenqualm über die Fenster nach draußen weglüften, nicht ins Treppenhaus.
Als Warnschuss für Millionen Raucher hatte bereits das erstinstanzliche Urteil für erhebliches Aufsehen gesorgt. Nach der Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen war die Entscheidung als Angriff auf die Freiheit des Rauchens in den eigenen vier Wänden interpretiert worden.
Adolfs Fall geriet er zu einem bundesweit beachteten Politikum. Durch sein Verfahren sei der Rentner seinem Anwalt zufolge zum „zweitbekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt“ geworden. Er trat bei Raucher-Demonstrationen auf. Zahlreiche Sympathisanten spendeten dem Rentner Geld für die Prozesskosten.
Das Landgericht hatte als Berufungsinstanz im vergangenen Januar zunächst erkennen lassen, dass es die Entscheidung des Amtsgerichts für falsch hält. Die Vermieterin habe zwischen Abmahnung und Kündigung mehr als ein Jahr verstreichen lassen – nach Ansicht des Landgerichts war das zu lang. Gemäß dieser vorläufigen Bewertung wäre die fristlose Kündigung vom Tisch gewesen.
Doch die Vermieterin legte nach: Keineswegs habe sie über ein Jahr lang tatenlos abgewartet, sondern Adolfs in der Zwischenzeit noch mehrfach mündlich abmahnen lassen. Ein Zeuge bestätigte, die Abmahnungen ausgesprochen zu haben. Adolfs bestritt dies zwar, das Gericht stufte aber letztlich die Aussage des Zeugen als glaubwürdig ein.
Wie das Amtsgericht zeigte damit auch das Landgericht der persönlichen Freiheit von Rauchern Grenzen auf: Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden grundsätzlich erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn.
Adolfs wurde dabei auch zum Verhängnis, dass seine frühere Anwältin das Vorliegen einer „unzumutbaren Belästigung“ nicht bestritten hatte. Damit hatten die Gerichte die Belästigung als Tatsache zu werten.