Der Mann kann auf Verbleib in seiner Wohnung hoffen. Düsseldorfer Landgericht ließ erkennen, dass es die Kündigung für unwirksam hält. Amtsgericht entschied zuvor in erster Instanz, Belästigung durch Zigarettenrauch sei ein Kündigungsgrund.
Düsseldorf In dem Aufsehen erregenden Rechtsstreit um seinen fristlosen Rauswurf aus der Wohnung kann ein stark rauchender Mieter auf Unterstützung durch das Gericht hoffen: In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ließ die zuständige Kammer am Donnerstag nach Gerichtsangaben erkennen, dass sie die Kündigung des klagenden Rentners nach derzeitigem Stand für unwirksam hält. Eine Entscheidung soll am 13. März verkündet werden. (Az. 21 S 240/13)
Das Landgericht begründete seine Haltung damit, dass ein Vermieter bei Informationen über einen Kündigungsgrund eine Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist aussprechen müsse. In dem konkreten Fall habe die Vermieterin aber mehr als ein Jahr verstreichen lassen, nachdem sie von der Geruchsbelästigung durch das Rauchen erfahren habe. Der Mieter hatte vor dem Landgericht Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf eingelegt, das den starken Raucher im vergangenen Sommer zur Räumung seiner Wohnung verurteilt hatte.
Das Verfahren vor dem Düsseldorfer Amtsgericht hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die Vermieterin hatte dem Rentner gekündigt, weil sein Zigarettenrauch ins Treppenhaus ziehe und dadurch andere Mieter unzumutbar belästigt würden. Dafür sei der Mann verantwortlich, denn er habe zuletzt sein Lüftungsverhalten geändert und seine Holzrollläden nicht mehr geöffnet. Das Amtsgericht entschied in erster Instanz, Belästigung durch Zigarettenrauch sei ein Kündigungsgrund. Allerdings wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele.