Auf Internetseiten wie der von Fairwork oder beim Deutschen Gewerkschaftsbund gibt es Praktikumsbewertungen. Es ist auch ratsam, sich im Bekanntenkreis umzuhören, ob jemand Erfahrungen mit der Firma gemacht hat.
www.dgb-jugend.de/studium/praktika
Bei guten Praktika gibt es in der Regel vorab einen Arbeitsplan. Darin aufgeführt sind Einsatzbereich, Dauer, Urlaubsansprüche und Vergütung. Auch Betreuer werden genannt. Die Bundesministerien für Arbeit und Bildung haben einen Praktikumsleitfaden entwickelt. Sie raten dazu, einen schriftlichen Vertrag einzufordern.
Studenten sind während des Praktikums weiter krankenversichert. Absolventen sollten ihre Krankenkasse darauf ansprechen. Ein Arbeitszeugnis gilt anschließend als Nachweis bei der Versicherung.
Wer sich mit dem Studienabschluss arbeitssuchend gemeldet hat, muss mit dem Jobcenter verhandeln, welche Praktika in welchem Zeitraum absolviert werden dürfen, ohne den Hartz-IV-Anspruch zu verlieren.