Unter diesen Bedingungen dürfen Fachkräfte, Akademiker und Hochqualifizierte aus dem Ausland in Deutschland arbeiten.

Die Wirtschaft spricht von einem drohenden Fachkräftemangel, Forderungen nach erleichterten Zuwanderungsbedingungen für ausländische Fachkräfte werden laut. Dabei sind die Möglichkeiten, Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern einzustellen, bereits in den vergangenen Jahren verbessert worden.

Fachkräfte

Für 60 Berufe ist es Arbeitgebern möglich, Fachkräfte aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, beispielsweise Pflegekräfte oder leitende Angestellte. Zuvor muss eine sogenannte Vorrangprüfung stattfinden. Dabei prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob deutsche oder ausländische Arbeitnehmer, die bereits ein Aufenthaltsrecht haben, bei der Stellenvergabe bevorzugt werden müssen.

Wenn dies nicht der Fall ist, ist eine Anstellung möglich. Die Prüfung dauert zwischen einer und vier Wochen, 2009 fielen 88 Prozent der Prüfungen positiv aus. Der Arbeitnehmer darf nicht zu schlechteren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Akademiker

Am 1. Januar 2009 ist der Arbeitsmarkt für Akademiker aus Nicht-EU-Ländern geöffnet worden. Der Bewerber muss einen anerkannten oder einen dem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss vorweisen. Ausnahme ist die Informations- und Kommunikationstechnologie: Hier genügt der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation mit diesem Schwerpunkt.

Grundsätzlich findet eine Vorrangprüfung statt. Wenn ein deutscher Hochschulabschluss oder der Abschluss einer deutschen Schule im Ausland vorliegt, entfällt die Prüfung. Bei Familienangehörigen der Akademiker wird auf die Vorrangprüfung ganz verzichtet. Im Jahr 2008 kamen knapp 3900 ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie und 2700 weitere Akademiker nach Deutschland.

Hochqualifizierte

Hochqualifizierten wurde durch das neue Zuwanderungsgesetz von 2005 der Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Ab einer Einkommensgrenze von 66.000 Euro Jahresgehalt oder 5500 Euro Monatsgehalt können ausländische Arbeitnehmer in Deutschland ohne eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit angestellt werden.

Hoch qualifiziert sind zum Beispiel Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen sowie Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung. Die Einkommensgrenze war zum 1. Januar 2009 herabgesetzt worden, um die Zuwanderung hoch qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern. Insgesamt besaßen im Jahr 2008 1370 Ausländer eine Niederlassungserlaubnis als Hochqualifizierte, 2008 waren 157 neu nach Deutschland gekommen.

Zusätzliche Regelungen gelten unter anderem für Saisonkräfte, Gastarbeiter und Selbstständige. Insgesamt wurden im Jahr 2008 nach den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit über 78.000 Zustimmungen für Arbeit an Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern erteilt.

2011 wird der Arbeitsmarkt weiter geöffnet

Ab Juli 2011 soll der europäische Arbeitsmarkt weiter geöffnet werden. Bis dahin muss die EU-Richtlinie zur Zuwanderung von Hochqualifizierten aus Nicht-EU-Ländern umgesetzt werden. Um eine „Blaue Karte“ zu erhalten, muss der Bewerber einen gültigen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine hochqualifizierte Beschäftigung für mindestens ein Jahr in der EU und eine qualifizierte Berufsausbildung vorweisen können.

Weitere Bedingung ist unter anderem die Höhe des Gehalts, die mindestens dem 1,5-fachen des Bruttodurchschnittsgehalts im Aufnahmeland entsprechen muss. Für Berufssparten, in denen ein besonderer Bedarf an Arbeitskräften besteht, kann diese Schwelle auf das 1,2-fache des Bruttodurchschnittsgehalts gesenkt werden. (AFP)