Kranken- und Pflegeversicherung: Mit der Ausbildung endet die Mitversicherung bei den Eltern. Der Auszubildende muss sich eine Krankenkasse wählen. Um die Anmeldung kümmert sich der Arbeitgeber. Bisher konnte man mit einer günstigen Kasse Geld sparen. Ab 1. Januar 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle Kassen. Auch in die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt der Azubi ein. Arbeitgeber und Azubi teilen sich die Beiträge.
Privathaftpflichtversicherung: Sie ist sehr wichtig, doch meist haben die Eltern eine solche. Berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter übernimmt dann die Versicherung der Eltern bis zum Ende der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. oder 27. Lebensjahr.