Hamburg. Umweltbehörde scheitert mit Vorhaben, die Frist für die Stellungnahmen zur Elbvertiefung zu verlängern. Machtwort beim Krisengipfel.

Sie waren noch nie enge Freunde, jetzt dürfte das Tischtuch zwischen Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) und Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) endgültig zerschnitten sein. Kerstan hat versucht, das Verfahren zur Elbvertiefung zu verzögern, für das die Wirtschaftsbehörde die Verantwortung trägt. Dies allein gilt schon als Affront. Darüber hinaus hat er auch noch eigenmächtig gehandelt, ohne sich mit der Wirtschaftsbehörde oder der Senatskanzlei abzustimmen. Horch soll äußerst erbost darüber gewesen sein, heißt es.

Auslöser des Konflikts, der schließlich bis in die Senatskanzlei reichte, war die Bitte der Umweltbehörde an die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die Frist für die Stellungnahmen zur Elbvertiefung zu verlängern. Wie berichtet haben Hamburg und der Bund die Pläne für die Elbvertiefung noch mal ergänzt. Auf mehreren hundert Seiten wurden in den neuen Plänen Mängel nachgebessert, die das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Herbst kritisiert hatte. So haben Gutachter noch einmal genauer untersucht, wie viele bedrohte Tiere tatsächlich an der Unterelbe leben. Und welche Pflanzen tatsächlich betroffen wären, sollte die Elbe einen Meter tiefer ausgebaggert werden. Auch die Hinweise des Europäische Gerichtshofs zur Verbesserung der Wasserqualität wurden in die neuen Pläne aufgenommen.

Die Unterlagen liegen jetzt bei den Umweltverbänden und Behörden. Sie haben bis zum 23. Dezember Zeit für Einwände oder Stellungnahmen. Bis zum Frühjahr wird dann voraussichtlich geprüft, inwieweit die Einwendungen in die Pläne einfließen. Danach muss das Bundesverwaltungsgericht erneut über die Elbvertiefung beraten.

Genau diese Frist bis zum 23. Dezember wollte die Umweltbehörde nun verlängert haben – nach Informationen des Abendblatts um mehrere Wochen, bis Ende Januar. Für die Dauer des Gesamtverfahrens, dass sich bald zehn Jahre hinzieht, wäre das zwar keine große Verzögerung. Dennoch hat der Antrag den Koalitionsfrieden zwischen SPD und Grünen erheblich gestört.

Mit dem Vorstoß wird nämlich gegen den Koalitionsvertrag verstoßen. Dort heißt es: „Große Infrastruktur- und Hafenausbaumaßnahmen werden – auch im Hinblick auf die Genehmigungsverfahren – wie alle anderen Maßnahmen zwischen den Behörden abgestimmt.“ Und mit Bezug auf die Elbvertiefung: „Die Koalitionspartner verpflichten sich zu einer verbindlichen und zeitnahen Umsetzung aller etwaigen gerichtlichen Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts.“

Als Horch schließlich von Kerstan selsbt benachrichtigt wurde, zog er die Reißleine. Er informierte die Senatskanzlei, die Kerstan zum Rapport bestellte. An dem Treffen nahmen neben Kerstan auch Staatsrat Christoph Krupp (SPD), Wirtschaftssenator Horch, sein Staatsrat Rolf Bösinger (SPD) sowie Umweltstaatsrat Michael Pollmann (Grüne) teil. Von Krupp und Horch unter Druck gesetzt, zog Kerstan den Antrag auf Fristverlängerung schließlich zurück.

Aus der Umweltbehörde hieß es dazu am Freitag: „Die Behörde für Umwelt und Energie hatte vorsorglich eine Fristverlängerung beantragt. In einem Gespräch sind wir einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Fristverlängerung notwendig ist und der Antrag sich damit erübrigt hat.“ Behördensprecher Jan Dube fügte hinzu: „Wie bisher werden die weiteren Schritte eng miteinander abgestimmt.“ Im Kreis der Planer wird das als ein Sieg gefeiert. Dort hieß es zuvor, die Umweltbehörde versuche das Verfahren zur Elbvertiefung zu hintertreiben. Die Wirtschaftsbehörde wollte sich konkret nicht äußern. Sie legte nur Wert auf die Feststellung: „Es wird keine Fristverlängerung verlangt.“ Demnach hat die Umweltbehörde den Bund über ihren Rückzug bereits informiert.