Gutscheinportale wie Groupon oder DailyDeal werben mit attraktiven Rabatten im Internet. Doch die Probleme für Kunden wachsen.
Hamburg. Theaterkarten für elf Euro, ein Wellness-Wochenende fast geschenkt, die Autowäsche für die Hälfte. Rabattportale im Internet, die solche günstigen Freizeitvergnügen, Reisen und andere Produkte bieten, werden immer beliebter. Die Jagd nach Gutscheinen entwickelt sich zum Volkssport. Unternehmen wie Groupon, DailyDeal oder DealTicket bieten täglich neue, verlockende Rabattangebote aus allen größeren Städten Deutschlands und liefern sich derzeit immer neue Übernahmeschlachten. Warum noch den regulären Preis bezahlen, wenn die Chancen auf Rabatte im Internet scheinbar unbegrenzt sind, fragen sich inzwischen Millionen Kunden - und ihre Zahl wächst immer mehr. Mit der Verbreitung der Schnäppchenanbieter häufen sich allerdings auch die Probleme, die Kunden, Händler oder Restaurants mit den tausendfach verkauften Gutscheinen bekommen.
"Inzwischen gibt es etliche Abmahnungen gegen die Firmen. Außerdem finden wir immer wieder Angebote, die gar keine Schnäppchen sind", sagt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen, die sich besonders intensiv mit dem Phänomen der Internetrabatte beschäftigt hat. "Die Kunden sollten sich nicht blenden lassen, und sich hüten, in einen Kaufrausch zu kommen", warnt Lassek. Oft herrsche nach einer Gutscheinaktion zudem Chaos bei kleineren Firmen, die als Trittbrettfahrer der bekannten Internetportale zwar eine schlagkräftige Werbung erwarten, mit dem Ansturm der Kunden dann aber völlig überfordert sind, klagen die Verbraucherschützer. Das Abendblatt zeigt an realen Beispielen, von welchen Aktionen die Kunden lieber die Finger lassen sollten und was wirkliche Schnäppchen in und um Hamburg auszeichnet.
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Gutscheinaktionen für ärztliche Leistungen sind unzulässig
Ärzte und Zahnärzte werben auf den Gutscheinplattformen für Behandlungen, meist Botox-Unterspritzungen, Brustvergrößerungen, Lasik-Operationen oder Zahnreinigungen - mit Rabatten von bis zu 70 Prozent. Was im Einzelhandel möglich ist, unterliegt nach Angaben der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg bei Ärzten aber einer strengen Regulierung - sie müssen sich nach der Gebührenordnung richten. So soll der Patient vor überhöhten Gebühren geschützt werden. Zum anderen soll ein Mindesthonorar die gleichbleibende Qualität der ärztlichen Leistung sichern. Rabatte sind nach der Gebührenordnung für Ärzte nicht erlaubt. Kunden müssen in solchen Fällen also damit rechnen, dass sich der betreffende Arzt widerrechtlich verhält und das Angebot nicht aufrechterhalten kann.
Vorsicht bei Gutscheinen für Hotels
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen: Auch Hotelgutscheine haben in der Vergangenheit Grund zu Beanstandungen gegeben, weil die Werbung für die Schnäppchen oft mangelhaft ist: Häufig wird verschwiegen, dass die Gutscheine nur für eine begrenzte Zahl von Zimmern einer bestimmten Kategorie eingelöst werden können. Auch sind die Reisezeiträume oft eingegrenzt, sodass beispielsweise ein Urlaub in den Ferien ins Wasser fallen kann. Hin und wieder beklagten Gäste auch den Standard der Hotels. Groupon-Sprecherin Sophie Guggenberger erklärt, wie der Internetanbieter die beteiligten Firmen auswählt: "Unser geschultes Qualitätsmanagement überprüft bereits zu Beginn des Grouponing-Prozesses, also noch vor der Onlineschaltung eines Deals, persönlich das Angebot des Partners." Die Mitarbeiter des Internetportals informierten sich zudem auf der Website des Unternehmens und recherchierten im Internet nach Bewertungen und Presseberichten. Bei Marktführer Groupon arbeiten in Hamburg derzeit gut 15 Mitarbeiter, um die Qualität sicherzustellen. Dazu kommt Unterstützung aus der Berliner Zentrale.
Pauschalreisen alles andere als Schnäppchen
Manche Gutscheine für Reisen versprechen Pauschalurlaub schon für 100 Euro, letztlich kostet die Reise dann aber 800 bis 900 Euro. Oft hilft ein Blick ins Kleingedruckte, am besten bei dem Gutscheinanbieter und dem Veranstalter. Ist das Frühstück inklusive, muss die Anreise selber bezahlt werden und welche übrigen Nebenkosten, etwa für Ausflüge, fallen an?
Abmahnungen nach Rabatten von Fahrschulen
Auch Fahrschulen werben für komplette oder Teile von Führerscheinausbildungen mit Gutscheinen auf den Internetportalen. Übersehen wird dabei, dass für die Werbung von Fahrschulen Spezialvorschriften gelten. Sie sollen sicherstellen, dass die entsprechenden Angebote für die Fahrschüler durchschaubar und vergleichbar sind. So sind Fahrschulen verpflichtet, nicht nur einzelne Preise der Ausbildungskosten anzugeben, sondern diese vollständig im Rahmen einer Preiswerbung zu nennen, was in der beanstandeten Gutscheinwerbung nicht geschieht. Unlauter ist auch die Werbung mit dem Erwerb des Führerscheins, der zum Gutscheinpreis aber gar nicht sichergestellt werden kann. Die Wettbewerbszentrale ist gegen einzelne Fahrschulen, die mit Gutscheinen geworben haben, bereits rechtlich vorgegangen.
Reinigungsunternehmen und Massagepraxen sind überfordert
Über Fensterputzer und andere Reinigungsfirmen beklagen sich viele Groupon-Kunden, auch in Hamburg. Termine werden nicht eingehalten, die Firmen sind nicht erreichbar oder halten Zusagen, sich zu melden, nicht ein. Kleine Firmen sind oft einfach überfordert. Eine Praxis für Thai-Massagen in Hamburg hat als Ein-Mann-Betrieb insgesamt 1062 Gutscheine abzuarbeiten. "Das ist viel mehr, als ich erwartet hatte", klagt Inhaberin Rosemarie Böhmer aus Eppendorf, die jetzt seit Monaten nur noch Gutscheinbesitzer zu Billigpreisen massieren muss. Über solche Risiken sei sie von Groupon nicht informiert worden, und auch finanziell lohne sich der Deal für sie nicht. Statt 65 Euro zahlen die Gutscheinkunden nur 32,50 Euro. Die Hälfte davon gehe an Groupon, sagt Rosemarie Böhmer. "Die Idee von Groupon ist super, nur an der Umsetzung hapert es", kritisiert die Massagetherapeutin. Groupon-Sprecherin Sophie Guggenberger sieht das anders: "Um die verfügbaren Kapazitäten zu bestimmen, beraten sowohl die Außendienstmitarbeiter vor Ort als auch die Zentrale in Berlin den jeweiligen Partner." Dabei werde auch die mögliche Anzahl verkaufter Deals im Gespräch mit der den Gutschein anbietenden Firma gemeinsam abgestimmt.
Mondpreise für Elektroprodukte, Badaccessoires oder Schmuck
Immer wieder berichten Kunden von Groupon oder DailyDeal auch von überteuerten Produkten. Konkret werden in Internetforen eine Hi-Fi-Kompaktanlage, ein Angebot eines bekannten Keramikherstellers und angebliche Schnäppchen von Schmuckanbietern kritisiert. Abhilfe können Vergleiche im Internet schaffen, wo zumindest bei Markenprodukten Preistransparenz herrscht.