Die WestLB darf zwar eine “Bad Bank“ gründen. Die Brüsseler Wettbewerbshüter bleiben aber misstrauisch und wollen prüfen.

Brüssel. Rückschlag für die WestLB: Die Pläne des angeschlagenen Geldinstituts zur Gründung der ersten deutschen Bad Bank stoßen bei der EU-Kommission auf erhebliche Bedenken. Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde äußerte am Dienstag Zweifel daran, dass die dazu notwendigen neuen Milliardenhilfen des Bundes mit den Beihilfevorschriften der EU im Einklang stehen und leitete ein förmliches Prüfverfahren ein. Die WestLB selbst erklärte, sie begrüße die Entscheidung. Man sei zuversichtlich hinsichtlich einer Genehmigung.

Die WestLB will im Zuge ihrer Sanierung toxische und nichtstrategische Vermögenswerte von 85,1 Milliarden Euro in eine Bad Bank auslagern. Um dies zu ermöglichen, plant der Bankenrettungsfonds SoFFin dem Düsseldorfer Geldinstitut drei Milliarden Euro Kapital zur Verfügung zu stellen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes betonte, sie sei „erstaunt darüber, wie viel zusätzliche Unterstützung erforderlich ist“. Trotz der Zweifel genehmigte die Kommission aber aus Gründen der Finanzstabilität vorläufig die geplanten Maßnahmen. Von der WestLB war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Die drittgrößte deutsche Landesbank ist durch Fehlspekulationen und die Finanzkrise in die Klemme geraten. Trotz milliardenschwerer Hilfen drohen ihr auch im laufenden Geschäftsjahr rote Zahlen. Schuld seien die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, mögliche Wertanpassungen bei Beteiligungen und ein insgesamt schwächeres vierten Quartal, teilte die Bank jüngst mit. Rettung soll die Aufspaltung des Geldinstituts in Deutschlands erste Bad Bank und eine zukunftsfähige Kernbank bringen. Bis Ende April sollen dazu unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung nichtstrategische Geschäftsfelder im Wert von 85 Milliarden Euro ausgelagert werden.

Da erwartet wird, dass dabei Verluste entstehen, soll die Bad Bank mit drei Milliarden Euro Kapital und einer Garantie der WestLB-Eigentümer über 1 Milliarde Euro ausgestattet werden. Dieser finanzielle Kraftakt ist jedoch nur mit Hilfe des staatlichen Rettungsfonds SoFFin möglich. Der Bund beteiligt sich damit das erste Mal an einer Landesbank.

Das milliardenschwere Hilfspaket sorgt jedoch bei den Brüsseler Wettbewerbshütern für Stirnrunzeln. Kroes betonte, sie werde „dafür Sorge tragen, dass die neue Beihilfe mit den EU-Beihilfevorschriften uneingeschränkt im Einklang steht“. Deutschland habe zugesichert, den Umstrukturierungsplan für die WestLB so anzupassen, dass folgende Ziele erreicht werden: „Verkauf des verbleibenden Bankgeschäfts im Einklang mit dem ursprünglichen Umstrukturierungsplan, angemessene Lastenverteilung und Beschränkung etwaiger Wettbewerbsverzerrungen“.

Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Kommission unter strengen Auflagen einen Risikoschirm über 5 Milliarden Euro zur Absicherung eines Teils des Wertpapierportfolios der WestLB genehmigt. In einer Reaktion der WestLB hieß es am Dienstagabend, man begrüße die Entscheidung. Wie auch in anderen Bank-Beihilfeverfahren habe die Kommission eine vorläufige Genehmigung ausgesprochen und gleichzeitig das förmliche Prüfverfahren eingeleitet. Es sei das erste Mal, dass der Kommission die Errichtung einer solchen Abwicklungsanstalt zur Prüfung vorgelegen habe. Der WestLB-Vorstand sei zuversichtlich, „in weiterhin konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission eine abschließende und endgültige Genehmigung (...) zu erzielen“.