Berlin. Eine Haushaltshilfe legal beschäftigen? Ist gar nicht so schwer. Wie man es richtig macht und auch noch steuerlich profitiert.
In vielen Haushalten leisten Haushaltshilfen unverzichtbare Unterstützung – zum Beispiel bei der Reinigung der Wohnung oder des Hauses. Wer denkt, dass die legale Anmeldung einer Haushaltshilfe kompliziert ist, irrt sich. Mit dem Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale wird die Anstellung zum Kinderspiel und bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Minijobber zahlreiche Vorteile.
Haushaltsarbeit „schwarz“ erledigen zu lassen, mag verlockend erscheinen, bringt aber hohe Risiken mit sich – von rechtlichen Konsequenzen bis hin zur Haftung im Falle eines Unfalls. Dabei macht es die legale Anmeldung leicht, von Vorteilen zu profitieren.
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Über die Minijob-Zentrale können Arbeitgeber jährlich 20 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 510 Euro, von der Steuerschuld abziehen. Ein Rechenbeispiel: Eine Haushaltshilfe erhält 538 Euro monatlich und hat die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt. Die Abgaben für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber belaufen sich auf insgesamt 80,38 Euro pro Monat, die sich wie folgt zusammensetzen:
- 5,00 Prozent für die Krankenversicherung: 26,90 Euro
- 5,00 Prozent für die Rentenversicherung: 26,90 Euro
- 1,60 Prozent für die Unfallversicherung: 8,61 Euro
- 1,10 Prozent Umlage 1 (U1): 5,92 Euro
- 0,24 Prozent Umlage 2 (U2): 1,29 Euro
- 2,00 Prozent einheitliche Pauschsteuer: 10,76 Euro
Die Steuerermäßigung von 510 Euro pro Jahr bedeutet eine Steuerentlastung von 42,50 Euro pro Monat.
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Nach Abzug der Steuerermäßigung von 20 Prozent betragen die tatsächlichen monatlichen Abgaben des Arbeitgebers nur noch 37,88 Euro und das mit einer legalen Beschäftigung!
Ein weiterer Vorteil: Die Minijob-Zentrale übernimmt automatisch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. So ist sichergestellt, dass im Falle eines Arbeitsunfalls die Kosten durch die Versicherung gedeckt sind und nicht vom Arbeitgeber getragen werden müssen.
Auch Minijobber profitieren erheblich von einer legalen Beschäftigung:
- Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Zugang zu Rentenansprüchen, die durch eigene Beiträge ausgebaut werden können.
- Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, etwa bei Verletzungen am Arbeitsplatz.
Zusätzlich gilt: Wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt, muss der Minijobber keine Steuern zahlen.
Die Anmeldung einer Haushaltshilfe erfolgt unkompliziert und schnell über das Haushaltsscheck-Verfahren. Arbeitgeber können dies online, telefonisch oder postalisch erledigen:
- Online-Anmeldung: Auf der Webseite der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) finden Sie ein leicht verständliches Video, das Schritt für Schritt durch die Anmeldung führt.
- Telefonisch: Das Service-Telefon der Minijob-Zentrale ist rund um die Uhr unter 0355 2902-70799 erreichbar.
- Per Post: Den Haushaltsscheck können Sie ausdrucken, ausfüllen und an folgende Adresse senden: Minijob-Zentrale, 45115 Essen.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
- Die Betriebsnummer und Steuernummer Ihres Haushalts. Fehlt die Betriebsnummer, wird diese automatisch erstellt.
- Persönliche Daten der Haushaltshilfe (Name, Adresse, Geburtsdaten).
- Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe.
- Angaben zur Beschäftigung und zum Arbeitsentgelt.
- Ihre Kontodaten für das SEPA-Lastschriftmandat.
Nach der Anmeldung erhält man eine Bestätigung der Minijob-Zentrale. Änderungen, etwa beim Verdienst oder der Bankverbindung, kann man später bequem online mitteilen.
Idealerweise besprechen Arbeitgeber und Haushaltshilfe die Anmeldung direkt zu Beginn der Zusammenarbeit. So schaffen beide Seiten Vertrauen und Transparenz. Die legale Beschäftigung einer Haushaltshilfe ist nicht nur rechtlich sicher, sondern auch finanziell attraktiv und sozial fair.
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