Berlin. Wer einen Steuerbescheid erhält, kann binnen eines Monats Einspruch einlegen. Was aber, wenn die Frist vorbei ist? Unser Experte weiß Rat.

Steuerbescheide sind nicht in Stein gemeißelt. Wer mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch einlegen. Doch was ist, wenn man diese Frist verpasst hat?

Zunächst einmal: Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist völlig kostenlos. Das Finanzamt überprüft dann, ob der Bescheid korrekt ist oder angepasst werden muss. Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden – und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Einspruchsfrist verpasst: Diese Gründe gewähren Aufschub

Ist die Frist um und man hat nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, gibt es dennoch einen Weg, wie Steuerzahler Einspruch einlegen können: Sie müssen dann einen sogenannten Wiedereinsetzungsantrag stellen. Wird diesem stattgegeben, wird man so behandelt, als hätte man die Frist nicht verpasst.

Allerdings gibt es dafür eine wichtige Voraussetzung: Das Verpassen der Frist muss unverschuldet gewesen sein. Als Gründe kommen zum Beispiel ein Urlaub (bis zu sechs Wochen) oder eine schwere Krankheit infrage. Überlastung im Beruf oder Privatleben gilt hingegen nicht als Entschuldigungsgrund.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

Fristgerechter Antrag ist entscheidend

Der Wiedereinsetzungsantrag muss ebenfalls fristgerecht gestellt werden, nämlich innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hinderungsgrundes. Er ist schriftlich beim Finanzamt einzureichen und muss eine Begründung enthalten. Zum Beispiel: Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt muss der Antrag innerhalb eines Monats nach der Entlassung gestellt werden.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Aber Achtung: Der Wiedereinsetzungsantrag allein reicht nicht aus! Steuerzahler müssen zusätzlich auch den eigentlichen Einspruch innerhalb eines Monats nachholen. Nur wenn beide Fristen eingehalten werden, kann der Einspruch noch berücksichtigt werden.

Fazit: Auch bei einer verpassten Einspruchsfrist haben Steuerzahler noch Möglichkeiten. Ein fristgerechter Wiedereinsetzungsantrag in Kombination mit dem nachgeholten Einspruch kann dafür sorgen, dass der Steuerbescheid doch noch überprüft wird. Entscheidend ist aber, dass die Fristen eingehalten und die formalen Anforderungen erfüllt werden.

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