Berlin. Nach geltendem Recht müssen Trassenpreise massiv angehoben werden. Das System ist kompliziert – und könnte mittelfristig kollabieren.

Eine Lokfahrt kostet 2,12 Euro pro Kilometer, für einen Kilometer mit einem sehr schweren Güterzug muss dessen Betreiber 5,36 Euro an die Bahn-Tochter InfraGo überweisen, die für das Netz zuständig ist. Umsonst dürfen auch der Fernverkehr oder Nahverkehrszüge das Schienennetz in Deutschland nicht befahren. Denn die Trassen sollen wirtschaftlich betrieben werden. Auch der Erhalt finanziert sich nicht von alleine. Doch die Höhe der Trassenpreise bestimmt auch, ob Transporte von Menschen und Gütern auf der Schiene wettbewerbsfähig sind. Da hier in den kommenden Jahren eine drastische Anhebung droht, schlagen die Bahnunternehmen und Verbraucherschützer Alarm.

Anlass der Sorgen sind die von InfraGo nun genannten Trassenpreise für das Jahr 2026. Danach sollen die Nahverkehrsunternehmen 23,5 Prozent, der Fernverkehr 10,1 Prozent und der Güterverkehr 14,8 Prozent mehr pro Kilometer bezahlen. Die Zahlen sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern die Folge einer komplizierten rechtlichen Regelung einerseits, und eines Kniffs der Ampel im jüngsten Haushaltskompromiss andererseits. 

Ampel-Einigung auf Bundeshaushalt - Milliarden für die Deutsche Bahn

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    Gesetzlich ist geregelt, dass die Netzgesellschaft ihr Eigenkapital mit 5,9 Prozent verzinsen muss. Lange Zeit konnte die jährliche Preissteigerung bei etwa zwei Prozent gehalten werden, weil das Eigenkapital unverändert blieb. Notwendige Investitionen wurden vom Bund durch Zuschüsse finanziert. Nun erhöht die Ampel anstelle eines Zuschusses das Eigenkapital von InfraGo. Damit steigt auch zwangsläufig die fällige Verzinsung. Laut InfraGo entsteht für 2026 so ein Zielerlös von knapp acht Milliarden Euro, fast 20 Prozent mehr als bisher. Den müssen die Bahnunternehmen über die Trassenpreise aufbringen.

    Kritik von verschiedenen Seiten: Trassenpreissystem droht zu kollabieren

    Es wird noch komplizierter. Denn gesetzlich geregelt ist eine Deckelung der Preissteigerungen für den Nahverkehr. Hier dürfen maximal 0,6 Prozent im Jahr draufgeschlagen werden. Dadurch fehlende Erlöse müssen die beiden anderen Sparten Fern- und Güterverkehr schultern. Den hier aktiven Unternehmen, der Deutschen Bahn selbst, bleibt gar nichts anderes übrig, als ihrerseits die Preise für ihre Kunden drastisch anzuheben. So sieht es zumindest erst einmal auf dem Papier aus. Denn abschließend beschlossen ist noch nichts.

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    Der Unmut ist jedoch groß. „Die jetzige Entscheidung ist ein schwerer Fehler“, warnt der Vizepräsident der Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), es drohe „ein Massensterben der Unternehmen“. Das Trassenpreissystem kollabiere, befürchtet Peter Westenberger, Chef des Verbands Die Güterbahnen. „In den Folgejahren drohen noch absurdere Preiserhöhungen.“ Er fordert, die Koppelung der Gewinnerwartung an die Höhe des Eigenkapitals abzuschaffen. Die wäre mit einer Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes möglich.

    Die Deutsche Bahn will zunächst ihr Schienennetz sanieren.
    Die Deutsche Bahn will zunächst ihr Schienennetz sanieren. © Paul Zinken/dpa | Unbekannt

    Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist aufgeschreckt. „Schlechtere Qualität und höhere Preise – das geht nicht zusammen“, kritisiert vzbv-Chefin Ramona Pop, „das Chaos bei der Bahn muss endlich ein Ende haben“. Die Nahverkehrsunternehmen hoffen immer noch auf den Deckel, der ihnen happige Preiserhöhungen erspart. Schon jetzt stehen viele von ihnen finanziell schlecht da, auch weil das 49 Euro Ticket ihre Einnahmen schmälert. Im schlimmsten Fall müssten Verkehre eingestellt werden, heißt es aus der Branche.

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    Das will die Bundesregierung auch verhindern. Derzeit laufen dazu Gespräche, etwa über eine Absenkung des Erlösziels auf zwei Prozent des Eigenkapitals, die sich Verkehrsminister Volker Wissing auf die Fahne geschrieben hat. Ob das zur Besänftigung der betroffenen Unternehmen reicht, wird das weitere Verfahren zeigen. Denn zunächst einmal wird InfraGo die Preissteigerungen bei der Bundesnetzagentur beantragen. Danach nehmen alle Beteiligten dazu Stellung. Das tatsächliche Ergebnis steht erst am Ende dieses Verfahrens. Zudem klagt InfraGo noch gegen einen wesentlichen Punkt der geltenden Regelung. Die Netzgesellschaft will den Deckel für die Nahverkehrsunternehmen kippen. Es könne nicht sein, dass die vom Staat finanzierten Verkehre zu Lasten der privaten Bahnen bevorzugt werden, argumentieren die Kläger. 

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    Widerstand kündigt auch die Opposition schon an. „Die zwangsläufig höheren Trassenpreise, die die Ampelkoalition mit diesem Beschluss zu verantworten hat, werden zur Folge haben, dass in Zukunft zahlreiche Güter von der Schiene auf die Straße verlagert werden“, sagt Christoph Ploß, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Verkehrsausschuss, dieser Redaktion. Eigentlich bräuchte man das genaue Gegenteil. Die Unionsfraktion werde diesem Ampel-Haushalt so nicht zustimmen.