Berlin. Am 2. September muss die Steuererklärung für 2023 vorliegen. Doch es gibt viele Ausnahmen, um bei der Abgabe noch Zeit herauszuholen.

Manch einer wird derzeit unter Umständen nervös werden: Die Abgabefrist der Steuererklärung naht. Am 2. September 2024 muss die Erklärung beim Finanzamt abgegeben sein – oder? Ganz so einfach ist es nicht. Denn wie so oft in Steuerfragen gibt es auch hier Ausnahmen. Und vor allem: Längst nicht jeder muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben.

Wer als Arbeitnehmer in der Steuerklasse I keine weiteren Einnahmen neben seiner Arbeitnehmertätigkeit hat, ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das betrifft Millionen Menschen in Deutschland.

Steuererklärung freiwillig abgehen – das kann richtig viel Geld bringen

Trotzdem kann sich eine Steuererklärung lohnen. Wer ausschließlich Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Arbeit und eventuell Kapitaleinkünften hat und dennoch eine Steuererklärung abgegeben hat, bekam laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2020 durchschnittlich 1.063 Euro zurück. Es kann sich also durchaus lohnen, sich den Aufwand zu machen und die Steuerklärung auszufüllen.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Wer freiwillig eine Einkommenssteuererklärung abgibt, muss sich von dem Stichtag 2. September 2024 nicht unter Druck setzen lassen. Stattdessen hat man bis Ende 2027 Zeit für die Abgabe. Und auch wer zwar verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen, dabei aber auf eine Beratung, zum Beispiel durch eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein, zurückgreift, hat mehr Zeit: nämlich immerhin noch bis zum 2. Juni 2025.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

Wer alles eine Steuererklärung abgeben muss

Wenn man aber nicht steuerlich beraten wird und abgeben muss, dann ist am 2. September 2024 die Deadline für das Steuerjahr 2023. Auch wenn man nicht vermietet und auch kein Gewerbe oder weitere Nebeneinkünfte hat, kann man als „Normalo“ abgeben müssen. Häufige Gründe dafür sind:

  • Man hat einen individuellen Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte.
  • Man ist verheiratet und beide arbeiten mit der Steuerklassenkombination 3 und 5 (oder 4 mit Faktor).
  • Man hatte in einem Job die Steuerklasse 6.
  • Man hatte mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld.

Sollte man die Abgabe bis zum 2. September durch Krankheit oder durch andere unvorhergesehene Belastungen nicht schaffen, kann man beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Man sollte aber versuchen, rechtzeitig abzugeben, um Verspätungszuschläge, oder im Extremfall Schätzungen und Zwangsgelder zu vermeiden.

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