Berlin. Die Regierung bringt gleich mehrere Reformen für Steuerzahler auf den Weg. Durch eine Neuerung wird rückwirkend mehr Gehalt ausgezahlt.
Damit Bürgergeldempfänger nicht bessergestellt werden, wird nun wahrscheinlich Millionen Arbeitnehmern nachträglich noch mal mehr Nettogehalt ausgezahlt. Hintergrund: Das Existenzminimum beträgt für dieses Jahr 1104 Euro für Heizkosten plus 3924 Euro für die Kaltmiete plus den 6756 Euro Bürgergeld-Regelsatz, also insgesamt 11.784 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt aber für dieses Jahr nur bei 11.604 Euro.
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Dieses Auseinanderfallen des sozial- und steuerrechtlichen Existenzminimums ist nach Artikel 3 des Grundgesetzes kritisch. Laut Bundesverfassungsgericht darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Deshalb müssen Freibeträge in der Einkommensteuer regelmäßig angepasst werden. Ändern sollen sie sich nun nicht nur für kommende Jahre, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024. Finanzminister Christian Lindner (FDP) will deshalb den Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöhen. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2024. Im kommenden Jahr soll er um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro angehoben werden, 2026 noch einmal um 252 Euro auf dann 12.336 Euro.
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Das Bundeskabinett hat jetzt den Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ beschlossen, bei dem die rückwirkende Anhebung auf 11.784 Euro vorgesehen ist. Nun folgt sehr wahrscheinlich die rückwirkende Korrektur von Millionen Gehaltsabrechnungen. Denn der Arbeitgeber ist im Regelfall zu einer rückwirkenden Korrektur verpflichtet, wenn es wirtschaftlich zuzumuten ist.
So viel mehr Geld kommt auf dem Konto an
Sobald das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen und verkündet wurde, wird nun also rückwirkend noch mal mehr vom Gehalt ausgezahlt. Die Rückerstattung über die Gehaltsabrechnung wird aber je nach persönlichem Steuersatz überschaubar bleiben. Selbst im Spitzensteuersatz von 42 Prozent bedeutet eine Steuerentlastung von 180 Euro nur 75,6 Euro im Jahr, also 6,30 Euro pro Monat.
Übrigens: Auch der steuerliche Kinderfreibetrag soll in diesem Jahr um 228 Euro auf 6612 Euro angehoben werden. 2025 soll er um weitere 60 Euro auf 6672 Euro, 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6828 Euro angehoben werden. Die Beträge sind allerdings noch vorläufig und können im Herbst noch angepasst werden, wenn neue Zahlen zum Existenzminimum vorliegen.
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