Berlin. Die Bundesregierung will Überstundenzuschläge bald steuerfrei machen. So können Arbeitgeber jetzt Überstunden noch steuerfrei bezahlen.
Deutschland gehen die Arbeitskräfte aus. Während die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in den Ruhestand gehen, gibt es verstärkt einen Fachkräftemangel. Die Bundesregierung will jetzt gegensteuern und Arbeiten attraktiver machen. Denn eigentlich gehört die Vergütung der Überstunden zum normalen Arbeitslohn, weshalb auch hier Steuern anfallen. Die Idee der Ampelkoalition ist nun: Wenn ein Beschäftigter Überstunden leistet, sollen auf die Zuschläge keine Steuern und Sozialabgaben mehr fällig werden.
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Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte von mindestens 40 Stunden. Wichtig ist dabei, dass nach den Vorstellungen der Regierung nur Steuern und Abgaben auf die Überstundenzuschläge entfallen sollen – nicht aber auf den Stundenlohn an sich, auf den die Zuschläge gezahlt werden. Außerdem plant die Regierung einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten: Wenn Arbeitgeber eine Prämie für die Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, wird die Bundesregierung diese Prämie steuerlich begünstigen. Einen Missbrauch dieser Regelung will die Bundesregierung laut dem offiziellen Dokument ausschließen.
So viele Überstunden leisten die Deutschen jedes Jahr
Übrigens: Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) leistete jeder Beschäftigte im vergangenen Jahr im Durchschnitt 13,2 bezahlte und 18,4 unbezahlte Überstunden. Bei allen 42 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern addierte sich das auf 554 Millionen bezahlte und 775 Millionen unbezahlte Überstunden. Insgesamt lag das Volumen also bei rund 1,3 Milliarden Stunden Mehrarbeit.
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Und hier noch ein Tipp, wie Überstunden steuerfrei ausgezahlt werden können: Bis zum 31. Dezember kann der Arbeitgeber seinen Angestellten noch eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3000 Euro zahlen. In Fällen, in denen im Zeitpunkt der Vereinbarung oder der Zusage der Sonderzahlung kein Anspruch auf eine Vergütung von Überstunden besteht, also lediglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs gegeben ist, ist die Steuerbefreiung einer Inflationsausgleichsprämie zulässig. Auch wenn Arbeitnehmer im Gegenzug auf einen Freizeitausgleich von Überstunden verzichten beziehungsweise Überstunden gekürzt werden, auf die kein Auszahlungsanspruch besteht, ist die Voraussetzung einer Gewährung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ in diesen Fällen so erfüllt.
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